Förderungsmaßnahmen des Frauenreferates
Förderungsmaßnahmen des Frauenreferates Vorarlberg zur Verbesserung der Chancengleichheit und Beseitigung von Ungleichheiten. Anträge sind jährlich schriftlich möglich. Gültig von 01.01.2018 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderungsmaßnahmen des Frauenreferates ist es, die Chancengleichheit in Gesellschaft und Arbeitswelt zu verbessern, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen und die Leistungen und Lebensumstände von Frauen in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Außerdem soll im Sinne der partnerschaftlichen Familie die Wahlfreiheit der Eltern für Familien- und Erwerbsarbeit als eigenverantwortliche Entscheidung gefördert sowie andere Belange der Frauen, insbesondere in Wirtschaft, Finanz-, Gesundheits- und Sozialwesen, verbessert werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungen müssen den Zielsetzungen für die Chancengleichheit entsprechen.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
Beschreibung
Die Förderungsmaßnahmen des Frauenreferates des Landes Vorarlberg richten sich an Privatpersonen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, die im Bundesland kreative Vorhaben zur Frauenförderung und im Themenfeld Arbeit & Soziales umsetzen möchten. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt rund 0,7 Mio. Euro zur Verfügung, um Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit in Gesellschaft und Arbeitswelt zu unterstützen und bestehende Ungleichheiten abzubauen. Gefördert werden Initiativen, die Leistungen und Lebensumstände von Frauen sichtbar machen, die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit stärken sowie spezifische frauenrelevante Anliegen in Wirtschaft, Finanz-, Gesundheits- oder Sozialwesen vorantreiben.
Antragsberechtigt sind alle in Vorarlberg ansässigen Akteur:innen, die ein schriftliches Ansuchen einreichen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die inhaltliche Ausrichtung des Projekts an den Programmschwerpunkten Chancengleichheit, Ungleichheitsbeseitigung und Stärkung der Wahlfreiheit von Eltern. Ein formloses schriftliches Ansuchen mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan genügt, um am jährlich geöffneten Auswahlverfahren teilzunehmen. Das Verfahren läuft seit dem 01.01.2018 unbefristet und bietet eine passgenaue Unterstützung innovativer Konzepte, die einen spürbaren Beitrag zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen leisten und das partnerschaftliche Miteinander in Familien fördern. Die Auswahl erfolgt durch die Abteilung Frauen und Gleichstellung der Vorarlberger Landesregierung, welche die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der eingereichten Projekte bewertet. Bewilligte Maßnahmen werden in einem jährlichen Förderbericht dokumentiert und tragen somit zur Transparenz des Programms bei.