Förderungsmaßnahmen für Sportanlagen im Auftrag burgenländischer Gemeinden
Förderung für burgenländische Gemeinden zur Errichtung und Sanierung von Sportanlagen im Auftrag von Sportvereinen. Fortlaufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Gemeinden im Burgenland bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen zur Verbesserung der Sportinfrastruktur, nachhaltigen Nutzung sowie Förderung von Breiten- und Spitzensport.
Förderfähige Ausgaben
- Neu- und Zubau von Sportanlagen
- Sanierung bestehender Sportanlagen
- Errichtung und Sanierung von Spielfeldern
- Errichtung und Sanierung von Flutlichtanlagen
- Barrierefreie Infrastruktur
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einrichtung von gastronomischen und gesellschaftlichen Räumen
- Touristisch genutzte Sportanlagen
- Grundstückserwerb
- Schulsportanlagen
- Abrichteplätze und Clubhäuser für Hundesport
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Infrastrukturmaßnahmen in geförderten Sportarten zur Ausübung eines organisierten Sportbetriebs
- Anlagen sind ÖNORM-gerecht und barrierefrei zu errichten
- Nachweis von Bedarf und Finanzierbarkeit
- Der Förderwerber ist Eigentümer oder Pächter des Grundstücks
- Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erhaltung und Bereitstellung für Schulen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektpläne
- Kostenvoranschläge
- Baubewilligung
- Bankverbindung
- Vereinsregisterauszug
- Fertigstellungsbescheid
- Ausgefülltes Antragsformular
Bewertungskriterien
- Nachweis des Bedarfs und der Finanzierbarkeit
- ÖNORM- und barrierefreie Ausführung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Strategische Bedeutung für die Sportinfrastruktur
Beschreibung
Die fortlaufend ausgeschriebene Sportanlagenförderung des Landes Burgenland unterstützt burgenländische Gemeinden umfassend bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen im Auftrag von Sportvereinen. Ziel ist die nachhaltige Optimierung der regionalen Sportinfrastruktur sowie die Förderung von Breiten- und Spitzensport. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt die Förderung bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten (Mindestförderquote 20 %) ab. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wobei eine Antragstellung vor Baubeginn oder spätestens drei Monate nach Vorlage der ersten projektbezogenen Rechnung möglich ist. Durch die Anreize für erneuerbare Energien, barrierfreie Zugänge sowie Sitzplatztribünen leistet das Programm einen Beitrag zur Inklusion und Umweltverträglichkeit burgenländischer Sportstätten.
Förderfähig sind unter anderem der Neu- und Zubau von Sporthallen und Spielfeldern, die Erneuerung von Flutlichtanlagen, barrierefreie Infrastrukturen und Alternativenergieanlagen. Vorausgesetzt werden ÖNORM-gerechte Ausführungen, die nachweisliche Finanzierbarkeit, Eigentümer- oder Pächterstellung der beantragenden Gemeinde sowie die verbindliche Bereitstellung für den Schulbetrieb. Zur Antragseinreichung sind unter anderem Einreichpläne, Kostenvoranschläge, Baubewilligungen, ein Vereinsregisterauszug, Bankdaten, Fertigstellungsbescheide und das ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Die Auswahl der Maßnahmen orientiert sich an Bedarf, Nachhaltigkeitsaspekten und strategischer Bedeutung für die Sportinfrastruktur. Interessierte Kommunen erhalten auf Basis dieser Richtlinien die Chance, attraktive, moderne und barrierefreie Sportanlagen im Burgenland zu realisieren.
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