Förderwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen (Villa ganZ Dicke-Osmers-Stiftung)
Die Stiftung errichtet und verwaltet mietpreisgebundene Sozialwohnungen in Hannover für Personen mit Wohnberechtigungsschein, die gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen anstreben. Bewerbungen sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Ermöglichung eines generationenübergreifenden, alternativ-nachbarschaftlichen Zusammenlebens für Menschen mit geringem Einkommen in Hannover.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins
- Mindestens ein Jahr Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover
- Schilderung des Wohnungsnotfalls
- Teilnahme an drei Arbeitstreffen und Gemeinschaftsveranstaltungen der Baugruppe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wohnberechtigungsschein
- Nachweis über mindestens ein Jahr Wohnsitz in Hannover
- Schilderung des Wohnungsnotfalls
Bewertungskriterien
- Positive Entscheidung der Stiftung
- Positive Entscheidung der Baugruppe
Beschreibung
Die Villa ganZ Dicke-Osmers-Stiftung für generationenübergreifendes alternativ-nachbarschaftliches Zusammenleben fördert seit 2019 den sozialen Wohnungsbau in Hannover und Umgebung (Niedersachsen). Als gemeinnützige Initiative werden mietpreisgebundene Sozialwohnungen an Privatpersonen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vergeben, die seit mindestens einem Jahr in der Landeshauptstadt leben. Bewerber:innen schildern ihren individuellen Wohnungsnotfall und nehmen aktiv an drei Arbeitstreffen sowie Gemeinschaftsveranstaltungen der Baugruppe teil. In einem mehrstufigen Auswahlverfahren entscheiden zunächst die Stiftung und anschließend die Baugruppe über die Aufnahme. Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in kooperativen Nachbarschaften, die Teilhabe, Inklusion und generationenübergreifendes Miteinander fördern.
Mit fortlaufenden Fördermöglichkeiten unterstützt die Stiftung Projekte in den Themenfeldern Wohnungsbau & Modernisierung, Soziales, Infrastruktur & Städtebau sowie Arbeit & Soziales. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit ambitioniertem Gemeinschaftsgeist. Nach beidseitigem positiven Bescheid wird ein rechtsverbindlicher Mietvertrag abgeschlossen. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen die Vorlage des Wohnberechtigungsscheins, den Nachweis des Wohnsitzes in Hannover und eine überzeugende Darstellung des Wohnungsnotfalls. Die enge Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Baugruppe garantiert, dass alle Beteiligten in einer offenen, vielfältigen Nachbarschaft Verantwortung übernehmen und voneinander profitieren.
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