Zuschuss

Fonds „Umfeldgestaltung in den Stadtteilen“

Die Stadt Kalkar stellt seit 2024 jährlich 20.000 € für kleinteilige, kurzfristige und unbürokratische Projekte privater Akteur:innen in den Stadtteilen bereit. Zuschüsse bis zu 4.000 € pro Projekt. Anträge jederzeit per E-Mail möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 4.000 € pro Projekt
Förderquote: 70%

Förderziel

Durch finanzielle Zuschüsse soll privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung des Stadtgebietes unterstützt werden. Kleinteilige und lokal angepasste Projekte und Maßnahmen können angestoßen und umgesetzt werden, um die Teilnahme engagierter Akteurinnen und Akteure zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Renovierungskosten
  • Verschönerungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebs- und Veranstaltungskosten
  • Maßnahmen auf nicht-öffentlich zugänglichen Grundstücken

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Maßnahme darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheids nicht begonnen worden sein
  • Errichtung, Renovierung oder Verschönerung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen
  • Eigenanteil mindestens 30 % der Gesamtkosten
  • Antrag ganzjährig in Textform

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller
  2. Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Nutzen und Effekten
  3. Räumliche Zuordnung sowie geplanter Beginn, Ende oder Dauer
  4. Detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht
  5. Bestätigung des Eigenanteils

Bewertungskriterien

  • Ausreichender Eigenanteil
  • Öffentliche Zugänglichkeit der Maßnahme
  • Unbürokratische und kurzfristige Realisierbarkeit

Beschreibung

Der Fonds „Umfeldgestaltung in den Stadtteilen“ der Stadt Kalkar fördert seit 2024 private und gemeinnützige Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die sich für eine lebenswerte Quartiersentwicklung einsetzen. Mit einem jährlichen Budget von 20.000 € werden kleinteilige Maßnahmen zur Errichtung, Renovierung oder Verschönerung öffentlich zugänglicher Anlagen unterstützt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Bau-, Renovierungs- und Verschönerungskosten bis zu 4.000 € pro Projekt, wobei eine Förderung von bis zu 70 % der anerkannten Gesamtkosten gewährt wird. Mindestens 30 % Eigenanteil müssen nachgewiesen werden. Projekte dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids realisiert werden, um eine förderrechtliche Prüfung sicherzustellen.

Die Vergabe erfolgt ganzjährig und unbürokratisch in Textform an die Stadt Kalkar, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt. Maßgebliche Bewertungskriterien sind die öffentliche Zugänglichkeit, die kurzfristige Umsetzbarkeit und der nachgewiesene Eigenanteil. Förderbereiche umfassen Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Demokratie- und Engagementprojekte, Infrastruktur, ländliche Entwicklung sowie Arbeit & Soziales. Für die Antragstellung sind Angaben zur Antragsteller:in, eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit räumlicher Zuordnung, Zeitrahmen, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie eine Bestätigung des Eigenanteils erforderlich. Der Fonds stärkt durch finanzielle Zuschüsse das bürgerschaftliche Engagement und trägt dazu bei, lokale Ideen zur Verschönerung und Aufwertung der Stadtteile schnell und effektiv umzusetzen.

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