Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks
Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und der Vielfalt privater, lokaler und regionaler Programmangebote mit Fokus auf Kultur, Information und Bildung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten, einschließlich lokalen und regionalen Programmangebots innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie der Unterstützung der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, das insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichischer privater Rundfunkveranstalter mit Zulassungsdauer von mindestens einem Jahr
- Formelle Voraussetzungen für Inhalte und Studien bzw. nur für Ausbildungen
- Kein laufendes Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
- Sicherstellung der Finanzierung des Förderprojekts unter Berücksichtigung aller Zuschüsse
- Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit des Antrags
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Beschreibung
Der Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks unterstützt österreichische Medienunternehmen mit dem Ziel, das duale Rundfunksystem zu stärken und die Programmvielfalt auf lokaler sowie regionaler Ebene nachhaltig auszubauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Inhalten, die einen Beitrag zur Pflege und Verbreitung österreichischer Kultur leisten, das europäische Bewusstsein schärfen und durch Informations– sowie Bildungsangebote das Publikum bereichern. Als kontinuierlich offene Zuschussmöglichkeit eröffnet das Programm etablierte Strukturen, um ganzjährige Sendebetriebe zu fördern und innovative Formate umzusetzen, die sowohl journalistische Qualität als auch kulturelle Vielfalt garantieren. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel soll ein Anreiz geschaffen werden, bevor Projektmaßnahmen starten, und somit die hochwertige Gestaltung audiovisueller Angebote gesichert werden.
Förderberechtigt sind private Rundfunkveranstaltende mit einer Mindestzulassungsdauer von einem Jahr, die nachweislich ein ganzjähriges Programm gewährleisten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben dem form- und fristgerechten Antrag die Sicherstellung der Projektfinanzierung unter Berücksichtigung aller weiteren Förderbeiträge. Insolvenz- oder Liquidationsverfahren dürfen nicht anhängig sein, und es sind Nachweise über regelmäßige Abgaben-, Steuer- und Sozialversicherungsleistungen zu erbringen. Ein nachweisbarer Anreizeffekt durch Antragstellung vor Projektbeginn sowie die Vollständigkeit aller geforderten Unterlagen bilden die Basis für eine erfolgreiche Projektförderung. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine flexible Planung und Umsetzung neuer Programminhalte jederzeit möglich bleibt.