Zuschuss

Forstliche Förderung

Wenn Sie Vorhaben für eine leistungsfähige, klimaangepasste Forstwirtschaft in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Anträge für manche Förderbereiche sind jährlich zum 01. März oder 01. September über das Agrarportal der WIBank einzureichen, während andere Bereiche ganzjährig beantragt werden können. Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Beseitigung der Gefahrenlage, per Anzeige beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt private und öffentliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei Maßnahmen wie Erstaufforstung, naturnaher Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Infrastruktur, Zusammenschlüssen und Kalamitätsbewältigung, um die Leistungsfähigkeit, den Klima- und Umweltschutz sowie die nachhaltige Entwicklung des hessischen Waldes zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besitz von forstwirtschaftlichen Flächen in Hessen
  • Fachliche Stellungnahme einer forstfachlich oder naturschutzfachlich ausgebildeten Person erforderlich
  • Beachtung der geltenden Zweckbindungsfristen
  • Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft (bei Zusammenschlüssen)
  • Keine juristischen Personen mit mindestens 25 % Bundes- oder Landesbeteiligung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das Agrarportal der WIBank
  2. Formulare gemäß Richtlinie zur forstlichen Förderung
  3. Fachliche Stellungnahme einer forstfachlich/naturschutzfachlich ausgebildeten Person
  4. Anzeige einer Verkehrssicherungsmaßnahme bei Gefahr im Verzug
  5. Lagekarte (M 1:10 000 oder 1:25 000)

Beschreibung

Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen unterstützt private und öffentliche Waldbesitzende sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bei Maßnahmen zur Erstaufforstung, naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlichen Infrastruktur und der Bewältigung von Kalamitäten. Gefördert werden unter anderem Neuanlagen von Waldflächen, Waldumbau, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung und der Ausbau von Wegenetzen. Anträge sind in den Bereichen A1, B2, B3, B4, B6 und D1 jeweils zum 1. März oder 1. September über das Online-Portal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen; für Vorarbeiten, bodenschonende Holzbringung und weitere bereichsspezifische Maßnahmen (B1, B5, C1–C6, D2) ist eine ganzjährige Antragstellung möglich. Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Beseitigung der Gefahrenlage, per Anzeige beim Regierungspräsidium Darmstadt zu melden.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Besitz von forstwirtschaftlichen Flächen in Hessen, die Beachtung geltender Zweckbindungsfristen sowie eine fachliche Stellungnahme durch eine forstfachlich oder naturschutzfachlich qualifizierte Person. Zusammenschlüsse müssen als Forstbetriebsgemeinschaft anerkannt sein, während juristische Personen mit mindestens 25 % Bundes- oder Landesbeteiligung ausgeschlossen bleiben. Antragstellende reichen ihren Förderantrag über das Agrarportal der WIBank ein und fügen die erforderlichen Formulare gemäß Richtlinie, eine Lagekarte (Maßstab 1:10 000 oder 1:25 000) sowie gegebenenfalls die Anzeige zur Verkehrssicherung bei. Die Zuschusshöhe bemisst sich nach Art und Umfang des Vorhabens und erfolgt aus Mitteln von ELER, GAK und Landeshaushalt, um einen klimaangepassten, leistungsfähigen und nachhaltig bewirtschafteten hessischen Wald zu fördern.

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