Fortbildung in der Behindertenhilfe
Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten. Anträge bis 31.10. des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbesondere Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige).
Förderfähige Ausgaben
- Raummiete
- Referentenhonorare
- Fahrtkosten
- Materialkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Fortbildungsprogramms mit allen geplanten Maßnahmen
- Mindestens acht Teilnehmende pro Fortbildungsmaßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fortbildungsprogramm
- Vollständiger Förderantrag
Beschreibung
Die Fortbildungsförderung in der Behindertenhilfe unterstützt Träger in Bayern bei der Durchführung von Weiterbildungsangeboten für Fachpersonal, ehrenamtlich Engagierte und Angehörige von Menschen mit Behinderung. Ziel des Programms ist es, spezifische Kenntnisse zu vermitteln, auszubauen und nachhaltig zu vertiefen. Gefördert werden Maßnahmen, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte abdecken und den Teilnehmenden neue Kompetenzen im Gesundheits-, Sozial- sowie Aus- und Weiterbildungsbereich eröffnen. Als Zuwendungsart wird ein Zuschuss gewährt, der bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt und pro Fortbildungseinheit (45 Minuten) mit einem Pauschalbetrag von maximal 50 € dotiert ist. Die Projektlaufzeit erstreckt sich über 12 Monate; Anträge müssen jeweils bis zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.
Zur Antragsvoraussetzung gehört die Vorlage eines detaillierten Fortbildungsprogramms mit allen geplanten Modulen sowie die Gewährleistung einer Mindestteilnehmer:innenzahl von acht pro Maßnahme. Förderfähige Ausgaben umfassen Raummiete, Referentenhonorare, Fahrt- und Materialkosten. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten ist nachzuweisen. Nach Prüfung der Vollständigkeit des Antrags und positiver Bewertung des Fortbildungsprogramms entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Zuwendung. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die innovative, bedarfsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen in der Behindertenhilfe realisieren möchten.
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