Fotografie: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen
Förderung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich künstlerischer Fotografie für Vereine, vergleichbare Rechtsträger und Einzelpersonen in Wien. Teilfinanzierung möglich. Einreichfristen: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November; Jahresförderungen bis 15. Oktober. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen im Bereich künstlerischer Fotografie.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
- Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
- Finanziell und sachlich gesichertes Vorhaben mit Eigenleistung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Angabe weiterer Förderansuchen bei Bundes- oder anderen Stellen im Ansuchen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Die Förderung „Fotografie: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen“ unterstützt in Wien ansässige Interessensverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen bei der Finanzierung künstlerischer Fotografie. Sowohl Jahresprogramme als auch Einzelprojekte können mit einem Zuschuss teilfinanziert werden. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ein ständiger Wohnsitz in Österreich sowie ein finanz- und sachlich gesichertes Vorhaben mit Eigenleistung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem sind Angaben zu weiteren Förderansuchen bei Bundes- oder anderen Stellen im Antrag erforderlich. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien des Kunstförderungsgesetzes 1988, wodurch eine nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Fotografie gefördert und stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende geschaffen werden sollen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei die Fristen für Projektförderungen jeweils am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November enden. Jahresförderungen sind bis zum 15. Oktober einzureichen, und Anträge sollten mindestens drei Monate vor Projektbeginn vollständig vorliegen. Zur Bewerbung sind das allgemeine Antragsformular sowie das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers beizulegen. Die Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums am Concordiaplatz 2 in 1010 Wien ist für den Ablauf der Vergabe zuständig. Durch die kontinuierlich finanzierten Förderrunden entsteht eine zuverlässige Planungsgrundlage, die sowohl etablierte Projektträger:innen als auch Einzelkünstler:innen im Bereich der künstlerischen Fotografie unterstützt.
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