Frauenbildungsfonds
Teilweise Übernahme von Ausbildungskosten in Kärnten für Frauen, die keine andere Förderung erhalten. Ziel ist die Existenzsicherung. Anträge sind mindestens 1 Monat vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von existenzsichernden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Richtlinien zum Frauenbildungsfonds
- Die Ausbildung muss eine zukünftige Existenzsicherung zum Ziel haben
- Ausbildungen, die zukünftig keine Existenzsicherung ermöglichen, werden nicht gefördert
- Antrag auf Förderung von existenzsichernden Qualifizierungsmaßnahmen
- Einbringung der erforderlichen Unterlagen laut Antrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Versicherungszeitennachweis
- Heirats- oder Scheidungsurkunde
- Leistungsbezug AMS oder Mindestsicherung
- Eventuell Nachweis über Ehegattenunterhalt
- Anträge und Zusagen bzw. Absagen sonstiger Förderungen oder Zuschüsse
- Anmeldebestätigung und Nachweis der Ausbildungskosten
Beschreibung
Frauenbildungsfonds des Landes Kärnten unterstützt gezielt private Antragsteller:innen, die in Kärnten leben und eine Aus- oder Weiterbildung anstreben, welche langfristig die Existenz sichert. Als direkte Zuschussförderung werden Ausbildungskosten ganz oder teilweise übernommen, sofern keine andere Förderzusage vorliegt. Die Mittel stehen fortlaufend zur Verfügung und können flexibel für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus den Bereichen Arbeit & Soziales, Frauenförderung sowie Aus- & Weiterbildung genutzt werden. Antragstellung ist stets mindestens einen Monat vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme erforderlich.
Gefördert werden ausschließlich Frauen, die eine nachhaltige Existenzsicherung anstreben. Voraussetzungen sind die Erfüllung der Richtlinien zum Frauenbildungsfonds, der Nachweis eines AMS- oder Mindestsicherungsbezugs sowie das Einreichen von Meldezetteln aller Haushaltsangehörigen, Versicherungsnachweisen, Heirats- oder Scheidungsurkunde und gegebenenfalls Spenden- oder Unterhaltsnachweisen. Zudem sind Anträge und Bescheide weiterer öffentlicher Förderungen sowie eine Anmeldebestätigung mit Kostenaufstellung einzureichen. Ausbildungen ohne realistische Existenzsicherungsperspektive bleiben unberücksichtigt. Interessent:innen erhalten so eine verlässliche Unterstützung bei der beruflichen Qualifizierung und legen den Grundstein für eine finanzielle Unabhängigkeit.