Frauenförderung im Bereich Arbeitsmarkt
Individuelle Beratung und Unterstützung für Frauen im Bundesland Salzburg in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Wiedereinstieg sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Laufend bis auf Weiteres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Frauen im Bundesland Salzburg zur Verbesserung ihres Erwerbspotentials durch individuelle Beratung und Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Wiedereinstieg und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, die Beratungen zu den Themen Beschäftigung, Qualifizierung, Wiedereinstieg sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen
- Sitz des Fördernehmers im Bundesland Salzburg
- Professionelle Leistungserbringung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Konzept des Förderungsgegenstandes
Beschreibung
Die Initiative Frauenförderung im Bereich Arbeitsmarkt im Bundesland Salzburg stellt Vereinen und Interessensverbänden eine fortlaufende Zuschussmöglichkeit bereit, um Frauen mit individuellen Beratungsangeboten zu unterstützen. Im Zentrum stehen alle Aspekte rund um Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Wiedereinstieg sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Durch passgenaue Maßnahmen wird das Erwerbspotenzial nachhaltig verbessert, während die Teilnehmenden konkrete berufliche Perspektiven im regionalen Arbeitsmarkt entwickeln können. Die Vielfalt der Themenfelder umfasst zudem sozialrechtliche Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensfinanzierung, wodurch ein ganzheitlicher Zugang zu neuen Beschäftigungsfeldern gewährleistet wird. Ergänzend profitieren Träger:innen von einem regionalen Netzwerk, das den Erfahrungsaustausch fördert und Best-Practice-Modelle weiterentwickelt.
Gefördert werden gemeinnützige Vereine mit Sitz in Salzburg, die eine professionelle Leistungserbringung in den genannten Bereichen garantieren. Die Antragstellung ist jederzeit möglich – eine feste Frist besteht nicht. Für eine vollständige Einreichung sind das ausgefüllte Antragsformular und ein detailliertes Konzept des Förderungsgegenstandes vorzulegen. Zudem gehören Tätigkeitsberichte über die durchgeführten Maßnahmen, Verwendungsnachweise sowie geeignete Rechnungsbelege zu den Abrechnungsanforderungen. Die Mittel in Form von Zuschüssen werden auf Basis der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg vergeben und durch Land Salzburg sowie Stadt Salzburg bereitgestellt. Damit erhalten Vereins- und Interessenvertreter:innen eine verlässliche Grundlage, um ihre Beratungsangebote langfristig zu etablieren und Frauen nachhaltig im Übergang zwischen Familie und Beruf zu begleiten.