frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Sonderförderprogramm für Ausstellungs- und Galerieförderung zeitgenössischer Kunst in Sachsen-Anhalt. Anträge bis 08.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ausstellungsprojekten zur zeitgenössischen Kunst, um Kommunikation und Austausch zwischen Kunstschaffenden und Publikum zu ermöglichen und Kunst aus Sachsen-Anhalt in der Öffentlichkeit zu platzieren. Ziel ist auch die Entwicklung neuer, unkonventioneller Raumkonzepte.
Förderfähige Ausgaben
- Miet- und Betriebskosten
- Materialkosten für den Ausstellungsaufbau
- Honorare für Kuratoren und Aufsichten
- Versicherungskosten
- Transportkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen (Anschaffung von Technik und festen Einbauten)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Sitz in Sachsen-Anhalt
- Projekt darf bei Antragstellung nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ideenskizze
- Ausstellungskonzeption bzw. Programmentwurf
- Kurzbeschreibung der geplanten Ausstellung(en)
- Arbeitsproben und Lebensläufe der beteiligten Kunstschaffenden
- Lebensläufe der Antragstellenden und ggf. der Kurator:innen
- Übersicht zu den geplanten Öffnungszeiten
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung ist ein Sonderprogramm der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, das regionale Initiativen für zeitgenössische Kunst unterstützt. Gefördert werden Einzel- und Reihenpräsentationen sowie Jahresprogramme von Galerien, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben. Ziel ist es, künstlerische Begegnungen zwischen Kunstschaffenden und Publikum anzuregen, sachsen-anhaltische Positionen öffentlich sichtbar zu machen und neue, unkonventionelle Raumkonzepte zu erproben. Antragsberechtigt sind Kunstschaffende, Künstlergruppen bzw. -initiativen, Galerien, Kunstvereine sowie Kurator:innen mit Sitz bzw. Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und einen Förderzeitraum von bis zu zwölf Monaten umfassen, kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € pro Jahr beantragt werden. Die Förderung deckt bis zu 100 % der anerkannten Ausgaben ab.
Unterstützt werden unter anderem Miet- und Betriebskosten, Materialkosten für den Ausstellungsaufbau, Honorare für Kurator:innen und Aufsichten, Versicherungs- und Transportkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie ausstellungsbegleitende Kataloge. Nicht förderfähig sind Investitionen für technische Ausstattung oder feste Einbauten. Dem Antrag sind eine Ideenskizze, eine detaillierte Ausstellungskonzeption bzw. ein Programmentwurf, Arbeitsproben und Lebensläufe aller beteiligten Kunstschaffenden, ein Finanzierungsplan, eine Übersicht zu geplanten Öffnungszeiten sowie Kurzbeschreibungen der geplanten Ausstellungsvorhaben beizufügen. Die Einreichung ist bis zum 08.06.2026, 23:59 Uhr möglich; Projektbeginn kann frühestens ab dem 01.01.2027 erfolgen. Vorzeitige Maßnahmen erfordern eine Begründung und die Zustimmung der Stiftung.
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