Freibetrag für begünstigte Zwecke
Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens jährlich einen Freibetrag von bis zu 10.000 € berücksichtigen. Die Körperschaftsteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres (bzw. bis 30. Juni bei elektronischer Übermittlung) einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke durch steuerliche Entlastung in Form eines Freibetrags bei der Körperschaftsteuer.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Körperschaften im Sinne des § 5 Z 6 KStG
- Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweckbestimmung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Körperschaftsteuererklärung
Beschreibung
Der Freibetrag für begünstigte Zwecke ermöglicht es gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlich tätigen Körperschaften in ganz Österreich, jährlich bis zu 10.000 € vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Diese steuerliche Erleichterung zielt darauf ab, gesellschaftlich sinnstiftende Aktivitäten zu fördern und Liquiditätsspielräume für soziale oder kirchliche Projekte zu schaffen. Gefördert werden juristische Personen im Sinne des § 5 Z 6 KStG 1988, sofern sie ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Maßnahme unterstreicht das Anliegen, zivilgesellschaftliches Engagement steuerlich zu unterstützen und nachhaltige Impulse für Wohlfahrts- und kirchliche Einrichtungen zu setzen.
Die Geltendmachung des Freibetrags erfolgt über die jährliche Körperschaftsteuererklärung, die bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen ist; bei Übermittlung via FinanzOnline verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni. Erfüllt die Körperschaft die formalen Voraussetzungen, kann sie den Abzug unmittelbar ohne weiteren Antrag vornehmen. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich im Rahmen der gesetzlich definierten Ansammlungszeiträume von bis zu zehn Jahren vortragen. Als einzureichendes Dokument genügt die reguläre Körperschaftsteuererklärung (Formular K2). Diese kontinuierlich offene Fördermöglichkeit erleichtert eine langfristige Finanzplanung und schafft Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen. Durch die unkomplizierte Handhabung stärkt die Regelung gemeinnützige Organisationen und trägt zur Sicherung ihrer sozialen, mildtätigen oder kirchlichen Aufgaben bei.
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