Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne des §14 des Privatschulgesetzes
Förderung des Aufwandes privater mittlerer und höherer Schulen mit eigenem Organisationsstatut über einschlägige Dachverbände. Anträge können fortlaufend eingereicht werden (seit 01.01.2013, unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Aufwands privater mittlerer und höherer Schulen mit eigenem Organisationsstatut, die keine Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes erhalten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger privater mittlerer und höherer Schulen mit Mitgliedschaft in einem einschlägigen Dachverband
- Bestehen eines Öffentlichkeitsrechts für die betreffenden Schule(n)
- Gemeinnützigkeit der Schule(n)
- Jährliches Schulgeld nicht höher als der OECD-Durchschnitt (derzeit rund € 8.000,-)
- Verfolgung alternativpädagogischer Modelle
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Förderungsansuchen (Formular des BMBWF)
- Informationen über aktuelle Schüler/innenzahlen der betreffenden Schule(n)
Beschreibung
Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut gemäß § 14 Privatschulgesetz profitieren von einer kontinuierlich offenen Fördermöglichkeit, die über anerkannte Dachverbände abgewickelt wird. Zielgerichtet werden Schulen der Sekundarstufe I und II unterstützt, die keine staatlichen Subventionen für den Personalaufwand erhalten und stattdessen ihre Aufwände über diesen speziellen Zuschuss abdecken. Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger mit Öffentlichkeitsrecht, deren jährliches Schulgeld den OECD-Durchschnitt von rund 8.000 € nicht überschreitet. Alternative pädagogische Konzepte sowie der Einsatz von Qualitätsmanagement-Instrumenten (QIS) gehören zu den zentralen Fördervoraussetzungen, ebenso wie eine nachvollziehbare Finanzgebarung und die Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Dachverbands. Die Förderung zielt darauf ab, das Leistungs- und Bildungsniveau der Schüler:innen zu erhöhen und langfristig die Vielfalt privater Bildungseinrichtungen in Wien zu stärken.
Für die Antragstellung müssen Dachverbände ein vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bereitgestelltes Formular einreichen und aktuelle Schüler:innenzahlen beifügen. Die Anträge können seit 1. Jänner 2013 fortlaufend eingereicht werden, ohne terminliche Beschränkung. Durch die Gewährung von Zuschüssen wird es privaten mittleren und höheren Schulen ermöglicht, ihre Organisationsstatuten zu wahren und gleichzeitig professionell alternative Bildungsansätze umzusetzen. Die Förderung leistet somit einen Beitrag zur pluralistischen Schullandschaft in Wien und stärkt gemeinnützige Träger, die sich durch Innovationsbereitschaft und transparente Strukturen auszeichnen.
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