Freie Wohlfahrt - Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss für sozial bedürftige Personen in Oberösterreich zur Unterstützung der Wohnungsbeheizung. Antragstellung jährlich innerhalb der Heizperiode bei der Wohnsitzgemeinde möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Heizkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Haushaltseinkommen darf die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigen
- Eigener Haushalt muss vorliegen
- Tatsächliche Heizkosten müssen angefallen sein
- Kein Anspruch für unterhaltsberechtigte Kinder
- Kein Anspruch für BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einkommensnachweise
- Nachweise zu Unterhaltsleistungen und Stipendien
- Weitere einzelfallspezifische Unterlagen
Beschreibung
Der Freie Wohlfahrt – Heizkostenzuschuss in Oberösterreich bietet sozial bedürftigen Personen einen Zuschuss zur Deckung der Heizkosten der Wohnung, unabhängig vom Energieträger. Ziel der Förderung ist die Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen, deren Wärmekosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Förderschwerpunkt liegt auf tatsächlichen Heizkosten, die im eigenen Haushalt anfallen. Antragstellende müssen nachweisen, dass das monatliche Nettoeinkommen aller Haushaltsbewohner:innen unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Ausgeschlossen sind unterhaltsberechtigte Kinder, Beziehende der bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie Asylwerber:innen im Rahmen der Grundversorgung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und steht seit Oktober 2013 im Rahmen der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes gemäß §§ 1, 9, 13 und 30 Oö. Sozialhilfegesetz kontinuierlich zur Verfügung. Dank dieser Förderung wird eine planbare und kontinuierliche Wärmeversorgung sichergestellt und soziale Härten in der kalten Jahreszeit aktiv gemildert.
Die Antragstellung erfolgt jährlich innerhalb der vom Land Oberösterreich festgelegten Heizperiode direkt bei der Wohnsitzgemeinde. Die Formulare stellt das Land Oberösterreich jährlich neu zur Verfügung und können bei der zuständigen Gemeinde angefordert werden. Neben einem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind Einkommensnachweise aller Haushaltsbewohner:innen, Nachweise zu Unterhaltsleistungen und Stipendien sowie gegebenenfalls weitere einzelfallbezogene Unterlagen einzureichen. Unvollständige Gesuche werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht weiterbearbeitet. Nach Prüfung von Hauptwohnsitz, Haushaltsgemeinschaft und Einkommensverhältnissen erfolgt die Auszahlung ausschließlich über die Gemeinde. Da die Fördermittel budgetgebunden sind, ist eine fristgerechte Einreichung unerlässlich, um eine rasche Auszahlung zu gewährleisten.