Zuschuss

Freie Wohlfahrt - Vereinsförderungen

Förderung von Vereinen und privaten Rechtsträgern in Oberösterreich im Bereich Sozialhilfe: Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen und speziellen Projekten; Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung von Vereinen bzw. privaten Rechtsträgern im Bereich Sozialhilfe zur Unterstützung laufender Aufwendungen und zur Durchführung spezieller Projekte.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verwendung der Fördermittel nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Angemessenheit der Kosten
  • Projektinhalt bzw. Vereinszweck entspricht den Förderzielen
  • Antragstellung erfolgt vor Durchführung
  • Gesamtfinanzierung des Projektes ist gesichert (Finanzierungsplan erforderlich)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Inhaltliches Konzept (bei Projekten) oder Beschreibung der Vereinstätigkeiten
  3. Statuten
  4. Budgetplan
  5. Finanzierungsplan
  6. Verwendungsnachweise in Form einer Projektabrechnung Einnahmen/Ausgaben/Rechnung oder Bilanz
  7. Fallweise Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege

Beschreibung

Freie Wohlfahrt – Vereinsförderungen in Oberösterreich wendet sich an Interessenverbände und sonstige Vereine sowie private Rechtsträger:innen, die im Feld der Sozialhilfe aktiv sind. Direkte Zuschüsse ermöglichen die Abdeckung laufender Aufwendungen und die Umsetzung besonderer Projektvorhaben: von der Beratung bis zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen. Gefördert werden Maßnahmen, die den Vereinszweck im Sozialbereich stärken und den öffentlichen Auftrag mit Blick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfüllen. Das Programm unterstützt sowohl bestehende Strukturen als auch innovative Initiativen und trägt damit zur nachhaltigen Verbesserung sozialer Angebote in der Region bei.

Die Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen und erfordern einen klaren Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung sichert. Zum Umfang der Förderunterlagen zählen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, ein inhaltliches Konzept oder eine Beschreibung der Vereinstätigkeiten, die aktuellen Statuten, detaillierte Budget- und Finanzierungspläne sowie Verwendungsnachweise (Projektabrechnung Einnahmen/Ausgaben oder Bilanz). Fallweise müssen Originalrechnungen und Einzahlungbelege vorgelegt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist die angemessene Kostenstruktur und die Übereinstimmung des Projektinhalts mit den Förderzielen. Die Abwicklung übernimmt die Direktion Soziales und Gesundheit der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales. Da die Förderung fortlaufend vergeben wird, bietet sie gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, Sozialhilfeprojekte flexibel und verantwortungsvoll voranzubringen.

Antrag starten →