Zuschuss

Freiwillige Ausreise nach Syrien

Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg und BAMF zur Refinanzierung von Kosten für freiwillige Ausreisen nach Syrien. Antragstellung jederzeit möglich über Rückkehrberatungsstellen.

Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien durch vollständige Refinanzierung der notwendigen Ausreisekosten für berechtigte Personen, die nicht über eigene Mittel verfügen.

Förderfähige Ausgaben

  • Reise- und Transportkosten
  • Reisebeihilfe
  • Starthilfe
  • Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten
  • Dolmetscherkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit bei einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg
  • Nachweis fehlender eigener Mittel
  • Antrag über eine anerkannte Rückkehrberatungsstelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Verwendungsnachweis
  2. Belege zum Kostennachweis

Bewertungskriterien

  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen
  • Nachweis der Berechtigung und fehlender Mittel

Beschreibung

Das Förderprogramm zur freiwilligen Ausreise nach Syrien richtet sich an in Baden-Württemberg lebende Privatpersonen, die nicht über eigene finanzielle Mittel für die Rückkehr verfügen. Initiiert vom Land Baden-Württemberg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), übernimmt es die vollständige Refinanzierung notwendiger Ausreisekosten. Anträge können jederzeit über anerkannte Rückkehrberatungsstellen gestellt werden, welche die Unterlagen an das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe übermitteln. Nach positiver Prüfung der Voraussetzungen – darunter die Zugehörigkeit zum Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg und der Nachweis fehlender Eigenmittel – erfolgt die Bewilligung. Erst danach übernimmt die antragübermittelnde Stelle die Organisation der Ausreise und erhält die Auslagen auf Nachweis erstattet.

Gefördert werden unter anderem Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe, Starthilfe, Kosten für Reisedokumente sowie Dolmetscherkosten. Die Förderquote beträgt 100 %, sofern vollständige Antragsunterlagen und die erforderlichen Belege zum Kostennachweis eingereicht werden. Benötigt werden ein Formular Verwendungsnachweis sowie sämtliche Belege zum Nachweis der Aufwendungen. Das Programm schafft finanzielle Sicherheit für Personen, die sich eine eigenständige Rückkehr nicht leisten können, und fördert gleichzeitig eine geordnete sowie menschenwürdige Heimkehr. Interessierte können sich bei jeder Rückkehrberatungsstelle im Land ausführlich informieren und die nötigen Formulare jederzeit anfordern.

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