Freiwillige Feuerwehr Kostenübernahme
Die Landeshauptstadt Graz übernimmt gemäß dem Steiermärkischen Feuerwehrgesetz die Kosten für Beschaffung und Erhaltung von Baulichkeiten, Ausrüstung und Verwaltungsausgaben der Freiwilligen Feuerwehren. Laufend, Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Kosten für Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände sowie der Verwaltungskosten einschließlich Jahresbeiträge der Freiwilligen Feuerwehren gemäß Steiermärkischem Feuerwehrgesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Baulichkeiten
- Einrichtungen
- Geräte und sonstige Gegenstände
- Verwaltungskosten
- Jahresbeiträge
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als Freiwillige Feuerwehr nach dem Steiermärkischen Feuerwehrgesetz
- Kosten für Beschaffung und Erhaltung der einsatzrelevanten Baulichkeiten, Einrichtungen und Geräte
- Verwaltungskosten einschließlich Jahresbeiträge
Beschreibung
Mit der kostenneutralen Zuschussförderung der Landeshauptstadt Graz erhalten Freiwillige Feuerwehren in der Steiermark umfassende Unterstützung im Bereich Katastrophenschutz und Arbeit & Soziales. Gemäß § 35 Steiermärkisches Feuerwehrgesetz werden Beschaffung und Erhalt von Baulichkeiten, Einrichtungen sowie Geräten und sonstigen Gegenständen vollständig finanziert. Darüber hinaus werden Verwaltungskosten, einschließlich Jahresbeiträge, zu 100 % übernommen. Da die Fördermöglichkeiten fortlaufend bestehen, können gemeinnützige Interessenverbände oder Vereine – insbesondere jene Freiwilligen Feuerwehren, die ihre Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit nach dem Landesgesetz sicherstellen wollen – jederzeit Anträge einreichen. Die 100 %ige Kostenübernahme schafft Planungssicherheit und entlastet das ehrenamtliche Feuerwehrpersonal von finanziellen Aufwendungen.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Tätigkeit als Freiwillige Feuerwehr im Sinne des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes sowie die Verwendung der Mittel ausschließlich für einsatzrelevante Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und Verwaltungsausgaben. Die Förderung stärkt die kommunale Infrastruktur und trägt zur langfristigen Leistungsfähigkeit der Feuerwehren bei. Dank der kontinuierlichen Antragsmöglichkeit können Förderwerber:innen zu jedem Zeitpunkt eine Unterstützung beantragen, ohne feste Fristen beachten zu müssen. Die unbefristete Gültigkeit seit 18. Februar 2012 sichert nachhaltige Investitionen in die Sicherheit der Gemeinden und fördert das Engagement aller Beteiligten.