Freiwillige Krankenversicherung nach StSUG
Die Stadt Graz gewährt Personen mit sozialer Bedürftigkeit ohne Krankenversicherung gem. § 9 StSUG laufend eine freiwillige Krankenversicherung nach Maßgabe der Förderungsrichtlinie.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Personen mit sozialer Bedürftigkeit, die über keine Krankenversicherung verfügen, durch Übernahme der Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung gem. § 9 StSUG.
Förderfähige Ausgaben
- Krankenversicherungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Befristeter Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Rechtmäßiger Aufenthalt in der Steiermark
- Hauptwohnsitz in Graz
- Nachweis sozialer Härte zur Vermeidung eines Härtefalls
- Keine andere vergleichbare Krankenversicherung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aufenthaltstitel/Niederlassungsbewilligung
- Haftungserklärung nach NAG
- Nachweise sozialer Härte
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate aller Haushaltsmitglieder
- Unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der antragstellenden Person und Haushaltsmitglieder
- Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
Beschreibung
Die Freiwillige Krankenversicherung nach StSUG richtet sich an Personen mit sozialer Bedürftigkeit, die im Bundesland Steiermark und insbesondere in Graz ihren Hauptwohnsitz haben und keine anderweitige Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Als unbefristete Zuschussförderung übernimmt die Stadt Graz zu 100 % die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung gemäß § 9 StSUG. Mit diesem Angebot werden existenzielle Gesundheitsrisiken gemindert und Härtefälle durch unversicherte medizinische Behandlungen vermieden. Der Programmbetrieb erfolgt laufend, sodass jederzeit Anträge beim Sozialamt der Landeshauptstadt Graz eingebracht werden können, wobei eine rückwirkende Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Für die Antragsteller:innen entstehen keinerlei Eigenkosten, da sämtliche förderfähigen Ausgaben – nämlich die Krankenversicherungsbeiträge – vollständig übernommen werden. Auf diese Weise leistet die Stadt Graz einen wirksamen Beitrag zur sozialen Absicherung und stärkt die gesundheitliche Grundversorgung bedürftiger Menschen.
Förderungsberechtigt sind Drittstaatsangehörige mit befristetem Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), die sich rechtmäßig in der Steiermark aufhalten und eine Härtesituation nachweisen. Neben einem amtlichen Lichtbildausweis sowie dem Aufenthaltstitel sind Einkommensnachweise der letzten drei Monate aller Haushaltsmitglieder, Nachweise sozialer Härte sowie unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungen für alle im Haushalt lebenden Personen beizulegen. Eine Haftungserklärung nach NAG und gegebenenfalls ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis vervollständigen die Unterlagen. Die Prüfung und Bewilligung erfolgen gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz, wodurch sichergestellt wird, dass Fördermittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dieses Angebot stärkt die Gesundheitssicherheit und beugt sozialer Ausgrenzung vor. Interessierte erhalten alle notwendigen Informationen beim Sozialamt der Landeshauptstadt Graz, Schmiedgasse 26, 8010 Graz.