Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)
Zuschuss für ausreisepflichtige und ausreisewillige Ausländer:innen in Schleswig-Holstein zur Übernahme von Reise-, Verpflegungs-, Versorgungs- und Starthilfeausgaben. Anträge können jederzeit beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der freiwilligen Ausreise und humanen Rückkehr von ausreisewilligen und ausreisepflichtigen Ausländer:innen in Schleswig-Holstein durch Zuwendungen zu Reisekosten, Verpflegung, medizinischer Versorgung, Passersatz und Überbrückungsleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Verpflegung
- medizinische Versorgung
- Beförderung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
- Beschaffung von Passersatz
- Starthilfe (Überbrückungsleistungen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde
- Ausreisewillig oder ausreisepflichtig nach AsylbLG oder SGB II/SGB XII oder humanitärer Aufenthaltstitel
- Keine doppelte Abrechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Reisebeihilfe
- Kostenvoranschläge oder -schätzungen
- Nachweis der Ausreise (z. B. Grenzübertrittsbescheinigung oder AZR-Eintrag)
Beschreibung
Das Programm unterstützt ausreisewillige und ausreisepflichtige Privatpersonen in Schleswig-Holstein bei der Organisation einer humanen und selbstbestimmten Rückkehr. Ziel ist die Stärkung der freiwilligen Ausreise als bevorzugte Form der Aufenthaltsbeendigung durch einmalige Zuschüsse zu Reisekosten, Verpflegung und medizinischer Versorgung sowie zur Beschaffung notwendiger Passersatzdokumente. Zusätzlich können Überbrückungsleistungen gewährt werden, um den Übergang zwischen Ankunft und Reintegration finanziell zu erleichtern. Antragsteller:innen müssen sich in der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde befinden und Leistungen nach AsylbLG, SGB II/SGB XII oder einem humanitären Aufenthaltstitel beziehen. Eine doppelte Abrechnung zuwendungsfähiger Ausgaben ist ausgeschlossen.
Gefördert werden Ausgaben für öffentliche oder private Verkehrsmittel, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Passersatz sowie Starthilfe von bis zu 300 €. Einzelreisende erhalten bis zu 500 € Zuschuss, für jedes weitere Familienmitglied bis zu 150 €, maximal 1.500 € pro Familie. Anträge können fortlaufend bis zum 31. März 2030 beim zuständigen Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gestellt werden. Als Unterlagen dienen das Antragsformular Reisebeihilfe, Kostenvoranschläge oder -schätzungen sowie der Nachweis der Ausreise (z. B. Grenzübertrittsbescheinigung oder Eintrag im Ausländerzentralregister). Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage verfügbarer Haushaltsmittel im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
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