Zuschuss

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Brandenburg

Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Brandenburg aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021–2027. Anträge sind über die Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen.

Umwelt-/Naturschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.08. - 31.08.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen durch ein Jugendfreiwilligendienstjahr im Natur- und Umweltschutz sowie in der Umweltbildung in Brandenburg zu verbessern und geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl abzubauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Aufwendungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im FÖJ
  • Aufwendungen der Träger für die pädagogische Begleitung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Amtliche Anerkennung als Träger des FÖJ in Brandenburg
  • Sitz und Tätigkeit im Land Brandenburg

Beschreibung

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Brandenburg unterstützt junge Menschen in Brandenburg dabei, ihre beruflichen Kompetenzen im Umwelt- und Naturschutz zu stärken und gleichzeitig gesellschaftliches Engagement zu fördern. Gefördert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) richtet sich das Programm an Teilnehmende, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Brandenburg ansässig sind. Innerhalb eines zwölfmonatigen Jugendfreiwilligendienstes erfolgt eine praxisnahe Mitwirkung an Projekten der Umweltbildung, des Natur- und Artenschutzes sowie der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Ziel der Maßnahme ist es, geschlechtsspezifische Barrieren bei der Berufswahl abzubauen, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit zu erhöhen und einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der demokratischen Teilhabe zu leisten.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit amtlicher Anerkennung als Träger:innen des FÖJ in Brandenburg. Zuschüsse decken sowohl die Aufwendungen für die pädagogische Begleitung als auch die Einsatzkosten der Teilnehmer:innen ab. Anträge werden über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht. Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Brandenburg gilt bis zum 31. August 2027. Interessierte Träger:innen sollten sicherstellen, dass Sitz und Tätigkeit in Brandenburg nachgewiesen sind und die Anträge fristgerecht eingereicht werden. Das Programm bietet bis zu 100 Einsatzstellen, die wertvolle Einblicke in umweltpolitische und soziale Handlungsfelder eröffnen und nachhaltig zur beruflichen Orientierung junger Menschen beitragen.

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