Zuschuss

Freizeitassistenz

Freizeitassistenz unterstützt Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung in der Steiermark bei der aktiven und selbstständigen Freizeitgestaltung. Gefördert werden private Behinderteneinrichtungen mit Vertrag. Anträge sind seit dem 12.11.2013 unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Menschen mit körperlicher, sinnlicher, intellektueller oder Mehrfachbehinderung den Zugang zu verschiedenen Freizeitangeboten zu ermöglichen, eigene Interessen auszuloten und die Eigenständigkeit im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Klient:innen müssen Menschen mit Körper-, Sinnes-, intellektueller oder Mehrfachbehinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sein
  • Klient:innen müssen die eigenen Fähigkeiten in Gemeinschaft entdecken können
  • Klient:innen möchten ihre Freizeit gerne in Gemeinschaft verbringen
  • Klient:innen wollen eigenständig aktiv werden, benötigen jedoch Unterstützung

Beschreibung

In der Steiermark steht gemeinnützigen Organisationen ein fortlaufend verfügbarer Zuschuss im Förderbereich Soziales sowie Arbeit & Soziales zur Verfügung. Mit der Freizeitassistenz werden private, bescheidmäßig bewilligte Behinderteneinrichtungen mit einem schriftlichen Leistungsvertrag zur Umsetzung befähigt. Gefördert werden Jugendliche und Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr mit körperlicher, sinnlicher, intellektueller oder Mehrfachbehinderung, die in familiären Strukturen, in mobil betreuten Wohnformen oder in eigenständiger Lebensführung leben. Anträge können seit dem 12. November 2013 jederzeit ohne Fristende eingereicht werden.

Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Behinderung den Zugang zu vielfältigen Freizeitangeboten zu ermöglichen und ihre Eigenständigkeit in der aktiven Freizeitgestaltung zu stärken. Freizeitassistent:innen begleiten die Teilnehmenden dabei, eigene Interessen in Gemeinschaft auszuprobieren und soziale Kompetenzen weiterzuentwickeln. Durch individuelle Begleitung und gemeinschaftliche Aktivitäten werden Barrieren abgebaut und Selbstbestimmung gefördert. Dieser Zuschuss trägt dazu bei, die Lebensqualität zu erhöhen und nachhaltige Partizipation am kulturellen und sportlichen Angebot der Region zu sichern.

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