Darlehen

FRL Familienwohnen

Zinsgünstiges Darlehen für Familien zum Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums in Sachsen. Bis zu 80.000 € Kredit plus Zuschlag für mobilitätseingeschränkte Angehörige. Anträge ab 10.10.2025 möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.10.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: bis zu 80.000 € pro Haushalt (plus bis zu 10.000 € Zuschlag)
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Familien mit Kindern bei der Schaffung und dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie bei gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten in Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Wohneigentum
  • Bau neuer Wohngebäude
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum
  • Zwischenfinanzierung Grundstückserwerb (Baugemeinschaft)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Förderung von Mietwohnraum

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem volljährigen Kind mit Behinderung im Haushalt
  • Einkommen unter den sächsischen Einkommensgrenzen (Alleinstehende 60.000 € + 10.000 € je Kind; Ehegatten 100.000 € + 10.000 € je Kind)
  • Mindestens 10 % Eigenmittelanteil an den Gesamtkosten
  • Kombination mit KfW-Wohneigentumsprogramm erforderlich
  • Gebäude mindestens Energieeffizienzklasse E oder im Vorhaben erreichen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Checkliste Antragsunterlagen
  3. Nachweis des zu versteuernden Einkommens
  4. Grundbuchauszug
  5. Energie-Effizienznachweis

Beschreibung

Das Förderprogramm FRL Familienwohnen der Sächsischen Aufbaubank richtet sich an Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren oder einem volljährigen Kind mit Behinderung. Es stellt zinsgünstige Darlehen bis zu 80.000 € pro Haushalt bereit und gewährt einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 10.000 € für mobilitätseingeschränkte Angehörige. Gefördert werden der Erwerb und Bau selbstgenutzten Wohneigentums, Sanierungen, Umbauten von Nichtwohnraum sowie die Zwischenfinanzierung von Grundstückserwerb in Baugemeinschaften. Voraussetzung ist ein Haushalts­einkommen unterhalb der sächsischen Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 60.000 € + 10.000 € je Kind; Ehegatten: 100.000 € + 10.000 € je Kind), ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten, der Nachweis der Energieeffizienzklasse E oder besser sowie die Selbstnutzung des Wohneigentums für 25 Jahre nach Auszahlung. Die Kombination mit einem KfW-Wohneigentumsprogramm ist obligatorisch.

Die Antragsfrist beginnt am 10. Oktober 2025, der Verwendungszeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Benötigt werden das ausgefüllte Antragsformular, die Checkliste Antragsunterlagen, der Einkommensnachweis, ein Grundbuchauszug und ein Energie-Effizienznachweis. Mit Planungssicherheit durch feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit und flexibler Auszahlung in Teilbeträgen bietet das Programm Familien eine maßgeschneiderte Unterstützung bei der Schaffung ihres Eigenheims in Sachsen. Es fördert zudem gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte und ermöglicht einkommensschwachen Haushalten und Käufern von Bestandsimmobilien im Rahmen des Bausteins „Jung kauft Alt“ zusätzliche Zinsvergünstigungen.

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