“Frühe Hilfen“ gem. Art. 15a B-VG
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur nachhaltigen Finanzierung und flächendeckenden Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich für Schwangerschaft und frühe Kindheit (bis 3 Jahre). Laufzeit 01.01.2024–31.12.2028.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Bereitstellung und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots der Frühen Hilfen in Österreich. Unter Frühen Hilfen werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zum dritten Lebensjahr verstanden, die Ressourcen und Belastungen von Familien berücksichtigen. Zentrales Element ist die bereichs- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung von vielfältigen Angeboten, Strukturen sowie Akteur:innen in allen relevanten Politik- und Praxisfeldern.
Förderfähige Ausgaben
- Finanzierung regionaler Netzwerke
- Koordination und Monitoring
- Abrechnung der Mittel
- Dokumentation und Evaluation
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung gemäß Rahmenkonzeption Frühe Hilfen
- Dokumentation der Arbeitsergebnisse im FRÜDOK-System
- Mittelverwendung gemäß Art. 15a B-VG
- Bedarfsgerechte regionale Netzwerke
Bewertungskriterien
- Bedarfsgerechte Angebotsstruktur
- Vernetzung und Kooperation
- Qualität der Dokumentation
- Nachhaltigkeit der Umsetzung
Beschreibung
Die Finanzierung im Rahmen von Art. 15a B-VG stellt eine bundesweite Basis für die flächendeckende Bereitstellung von frühen Hilfen in Schwangerschaft und Kindheit (0–3 Jahre) sicher. Ziel dieses fünfjährigen Programms (01.01.2024–31.12.2028) ist die nachhaltige Etablierung bedarfsgerechter Gesundheitsförderungs- und Frühinterventionsmaßnahmen, die Belastungen und Ressourcen von Familien gleichermaßen berücksichtigen. Ein zentrales Merkmal ist die bereichs- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung: Vielfältige Angebote, Strukturen und Akteur:innen aus Gesundheit, Sozialwesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Beratung arbeiten entlang einheitlicher Rahmenkonzeptionen zusammen. Die 100 %ige Zuschussfinanzierung von bis zu 105 Mio. € jährlich sichert die Koordination und qualitative Weiterentwicklung regionaler Netzwerke, unterstützt Hebammen- und Familienbegleitungsdienste und stärkt die Dokumentation im elektronischen FRÜDOK-System.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die regionale Frühe-Hilfen-Netzwerke und deren Koordinationsstellen auf Bundes- wie Landesebene betreiben. Gefördert werden insbesondere Ausgaben für Netzwerkaufbau, Monitoring, Mittelabrechnung, Dokumentation und Evaluation. Eine professionelle Antragstellung sollte Umsetzungsschritte gemäß Rahmenkonzeption nachweisen, belastbare Projektergebnisse im FRÜDOK abbilden und darlegen, wie Nachhaltigkeit und bedarfsgerechte Angebotsstrukturen gesichert werden. Bewertungskriterien umfassen Bedarfsgerechtigkeit, Qualität der Vernetzung, Dokumentationsstandards und Nachhaltigkeit. Mit der Förderung kann eine tragfähige Infrastruktur aufgebaut werden, die werdende Eltern und Familien in herausfordernden Lebenslagen begleitet und langfristig zu gesundheitlicher und sozialer Chancengerechtigkeit beiträgt.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.