Frühförderung
Mobile Frühförderung in Wien für Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung und deren Familien. Anträge ab Geburt bis Schuleintritt möglich, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Frühförderung umfasst Leistungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung, insbesondere in ihrer Motorik, Wahrnehmung und Sprache, sowie Unterstützung ihrer Familien. Eine Förderung kann von der Geburt bis zum Schuleintritt gewährt werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung
- Alter: Geburt bis Schuleintritt
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-Bürger:innen, Asylberechtigte, Daueraufenthalt)
- Antrag beim FSW schriftlich einreichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gutachten und Empfehlung der anerkannten Einrichtung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel von Kind und Eltern/gesetzlichen Vertretern
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis Entwicklungsverzögerung und/oder Behinderung
- Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Verpflichtungs-/Haftungserklärung
Bewertungskriterien
- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Förderung
- Individuelle fachliche Beurteilung durch multiprofessionelles Team
- Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Mobile Frühförderung in Wien richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie an ihre Familien. Fachkräfte besuchen die Familien in ihrer vertrauten Umgebung – meist zu Hause – und setzen gezielte Übungen sowie spezielles Material ein, um die motorische, sensorische und sprachliche Entwicklung spielerisch zu fördern. Ergänzend unterstützt das multiprofessionelle Team die Bezugspersonen dabei, den Alltag bestmöglich zu gestalten und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Besondere Schwerpunkte liegen auf Frühdiagnostik, Wahrnehmungsförderung und der Einbindung spezieller Angebote für Sinnesbehinderte.
Diese Leistung wird als Zuschuss zu 100 % vom Fonds Soziales Wien (FSW) getragen und kann jederzeit – unbefristet – schriftlich beim FSW beantragt werden. Antragstellende benötigen: Gutachten oder Empfehlung einer anerkannten Einrichtung, Geburtsurkunde, Meldezettel, Nachweis über österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Bestätigung der Entwicklungsverzögerung/Behinderung sowie, falls erforderlich, Vertretungs- und Haftungserklärungen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch ein Fachteam. Eine Verlängerung über den Kindergarteneintritt hinaus – sogenannte 3-2-1-Regelung – ist auf Antrag möglich. Die Mobile Frühförderung stärkt Kinder in ihren individuellen Potenzialen und bietet Familien rasche und unbürokratische Begleitung in einer entscheidenden Entwicklungsphase.