FTI-OÖ – Kooperation FFG
Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in Oberösterreich im Rahmen der Strategie #upperVISION2030; nicht rückzahlbare Zuschüsse über Call-Verfahren der FFG eCall (01.01.2024–31.12.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit oberösterreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch den Auf- und Ausbau wirtschaftsnaher F&E-Tätigkeiten zu stärken und die Standortentwicklung in Oberösterreich im Sinne der „Strategischen Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030“ voranzutreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Ausgaben
- Investitionen in Forschungs- und Erprobungsinfrastrukturen
- Ausgaben für wissenschaftliches Personal
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektbezug zur Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Oberösterreich
- Einreichung ausschließlich über das FFG eCall-Portal
- Förderwerber müssen außerhalb der oberösterreichischen Landesverwaltung stehen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag samt erforderlicher Begleitunterlagen laut Programmdokument
Beschreibung
Das Förderprogramm FTI-OÖ – Kooperation FFG unterstützt nicht rückzahlbar Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Oberösterreich im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Sinne der „Strategischen Wirtschafts- und Forschungsstrategie #upperVISION2030“. Über auf die lokalen Prioritäten abgestimmte Call-Verfahren der FFG eCall-Plattform können Förderwerber:innen nicht rückzahlbare Zuschüsse für wirtschaftsnahe F&E-Projekte beantragen. Dabei wird besonderen Wert auf Kooperationen mit Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Fachhochschulen gelegt, um Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben und Innovationsnetzwerke in der Region zu vernetzen.
Zur Antragstellung müssen oberösterreichische natürliche und juristische Personen oder Personengesellschaften einen klaren Projektbezug zur Standortentwicklung nachweisen und außerhalb der Landesverwaltung agieren. Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über das FFG eCall-Portal. Gefördert werden insbesondere projektbezogene Aufwendungen, Investitionen in Forschungs- und Erprobungsinfrastrukturen sowie Ausgaben für wissenschaftliches Personal. Sämtliche Voraussetzungen und Förderkategorien sind in den jeweiligen Call-Dokumenten festgelegt, deren Fristen und Details tagesaktuell auf der FFG-Webseite publiziert werden. Das Programm bietet eine attraktive Finanzierungsquelle für zukunftsweisende Vorhaben, die den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Oberösterreich nachhaltig stärken.