Fürsorge und Information des anspruchsberechtigten Personenkreises nach dem Opferfürsorgegesetz
Subventionen an Opferverbände zur Information des anspruchsberechtigten Personenkreises nach dem Opferfürsorgegesetz.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung im Rahmen der Sozialentschädigung durch Information und Aufklärung anspruchsberechtigter Personen nach dem Opferfürsorgegesetz.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Opferverband gemäß Opferfürsorgegesetz
Beschreibung
In Österreich können gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine kontinuierlich Zuschüsse erhalten, um Opfer von Straftaten und deren Interessenvertretungen gemäß dem Opferfürsorgegesetz umfassend zu informieren. Diese Förderung unterstützt Opferverbände darin, anspruchsberechtigte Personen über ihre Rechte sowie über Abläufe und Möglichkeiten der Sozialentschädigung aufzuklären. Ziel ist es, die Teilhabe und das Selbstvertrauen der Betroffenen zu stärken, indem ihnen verlässliche und leicht zugängliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Das Programm fördert somit aktiv die soziale Gerechtigkeit und trägt zur Verbesserung der Opferbetreuung auf Bundesebene bei.
Gefördert werden ausschließlich Träger, die als Opferverband im Sinne des Opferfürsorgegesetzes anerkannt sind. Die Zuschüsse decken Aufwendungen für Informationsarbeit, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ab, um anspruchsberechtigte Personen zielgerichtet zu erreichen. Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln wird sichergestellt, dass qualitative Aufklärungsangebote ausgebaut und niederschwellige Zugänge gewährleistet werden können. Diese Initiative leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Bereich der Opferfürsorge und fördert eine nachhaltige Unterstützung für Menschen, die durch Straftaten belastet sind.
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