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Future Finance: Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel
Rahmenbekanntmachung zur Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten an der Schnittstelle von Finanzwirtschaft und Nachhaltigkeit. Skizzen können bis zum 25.01.2026 eingereicht werden, Vollanträge für das wissenschaftliche Begleitvorhaben bis zum 14.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungsprojekten zur Entwicklung praxisorientierter Konzepte und Instrumente für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung der Finanzwirtschaft, insbesondere zur Mobilisierung privaten Kapitals für Klimaschutz, Klimaanpassung und Ökosystemschutz sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Projektpauschalen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune oder Verband sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Musterskizze (Word)
- Vollantrag
- Vorhabenbeschreibung
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Exzellenz
- Anwendungsbezug und Relevanz
- Einbindung relevanter Stakeholder
- Wissenschaftskommunikation
- Projektdesign und Methodik
- Angemessenheit der Finanz- und Zeitplanung
Beschreibung
Die Maßnahme Future Finance: Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte, die innovative Konzepte und Instrumente für eine nachhaltige Ausrichtung des Finanzsektors entwickeln. Ziel ist es, private Kapitalströme stärker für Klimaschutz, Klimaanpassung und Ökosystemschutz zu mobilisieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Interessenverbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Projektpauschalen über eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Projektskizzen können bis zum 25.01.2026 eingereicht werden, Vollanträge für das begleitende wissenschaftliche Vorhaben bis zum 14.03.2026. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie wissenschaftlicher Exzellenz, Anwendungsbezug, Einbindung relevanter Stakeholder:innen sowie der Angemessenheit von Finanz- und Zeitplanung.
Der erste Förderaufruf adressiert die Module A „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“ und B „Finanzwirtschaft und Klimaanpassung“ und lädt dazu ein, praxisorientierte Lösungsansätze für kommunale, regionale und internationale Fragestellungen zu entwickeln. Ein wissenschaftliches Begleitvorhaben stärkt die Begleitung, Vernetzung und Kommunikation der geförderten Projekte, fördert den Wissenstransfer und unterstützt die Entwicklung adressatengerechter Syntheseprodukte. Die Antragstellung erfolgt zweistufig über das elektronische Formularsystem easy-Online. Für die Projektskizze steht eine verbindliche Mustervorlage zur Verfügung. Bei gleichwertiger Eignung kann es zu einer teilrandomisierten Vorauswahl kommen, in deren Rahmen Kurzpräsentationen vor einer Jury stattfinden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Praktikerinnen werden besonders begrüßt.
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