Zuschuss

Games-Förderung des Bundes

Förderung der Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen mit einer Förderquote von bis zu 50 % für KMU und Start-ups. Anträge können in kontinuierlichen Einreichungsfenstern gestellt werden, im 2. Förderaufruf ab dem 01.08.2025 möglich.

Kultur Medien Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: max. 50 Mio. € p.a.
Förderquote: bis 50 %
Projektstart ab: 01.10.2025

Förderziel

Ziel der Games-Förderung des Bundes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und das Produktionsvolumen der deutschen Computerspielbranche zu stärken, Beschäftigung und Unternehmensgründungen im Games-Sektor zu fördern sowie die Position deutscher Spieleunternehmen auf nationalen und internationalen Märkten auszubauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Mindestentwicklungsaufwand von 300.000 € pro Projekt
  • Erfolgreiche Durchführung des verpflichtenden Kulturtests
  • Verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren nach Jugendschutzgesetz
  • Ausschluss gewaltverherrlichender oder -verharmlosender Spiele
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabenbeschreibung / Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. KMU-Erklärung
  4. Kulturtest-Nachweis
  5. Alterskennzeichnungsverfahren-Nachweis
  6. Sonstige Selbsterklärungen (UiS, Besserstellungsverbot)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Kulturtests
  • Jugendschutzkonzept
  • Unternehmensgröße und KMU-Status
  • Höhe der Entwicklungskosten

Beschreibung

Games-Förderung des Bundes unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen und Produktionen digitaler Computerspiele. Mit bis zu 50 % Zuschussfinanzierung können Personalaufwendungen und Sachkosten anteilig gefördert werden, sofern ein Projekt einen Mindestentwicklungsaufwand von 300.000 € aufweist. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung des verpflichtenden Kulturtests und eines Alterskennzeichnungsverfahrens nach dem Jugendschutzgesetz. Gewaltverherrlichende oder gewaltverharmlosende Inhalte sowie Glücksspiel und dessen Simulationen sind ausgeschlossen. Eine Kombination mit Landesförderungen ist nicht möglich. Gefördert werden Projekte ab einem jährlichen Budgetvolumen von maximal 50 Mio. €, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, das Produktionsvolumen in Deutschland ausbauen und die Position deutscher Spieleunternehmen auf nationalen und internationalen Märkten festigen.

Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland können Anträge in kontinuierlichen Einreichungsfenstern, etwa im zweiten Förderaufruf ab dem 01.08.2025, stellen. Der Projektstart kann frühestens am 01.10.2025 erfolgen. Die Antragseinreichung erfolgt über das Online-Portal, begleitet durch den Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR). Benötigt werden unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, die KMU-Erklärung, Nachweise des Kulturtests und des Alterskennzeichnungsverfahrens sowie ggf. weitere Selbsterklärungen. Die Auswahl erfolgt nach Erfüllung des Kulturtests, einem durchdachten Jugendschutzkonzept, dem KMU-Status und der Höhe der Entwicklungskosten. Ziel ist ein nachhaltiges, wirtschaftlich gesundes Ökosystem der deutschen Games-Branche sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Unternehmensgründungen im Mediensektor.

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