Garantie

Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU in Sachsen-Anhalt. Bis zu 80 % der Beteiligungssumme und 80 % der Ertragsansprüche sind bis 1 Mio. € (Einzelfall bis 2,5 Mio. €) verbürgt. Laufzeit max. 10 Jahre.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: bis 1 000 000 € (Einzelfall bis 2 500 000 €)
Förderquote: 80%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Nachhaltige Sicherung und Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt durch Übernahme von Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften, um wettbewerbsfähige Existenzen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Beteiligungskapital
  • Gewinnbeteiligungsansprüche
  • Kosten der Rechtsverfolgung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sonstige Verzugsschäden
  • Zinseszinsen
  • Stundungszinsen
  • Bearbeitungsgebühren
  • Provisionen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Sachsen-Anhalt
  • Persönliche Mithaftung der Gesellschafter für den nicht verbürgten Beteiligungsteil
  • Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterschriebene Beteiligungserklärung
  2. Beteiligungsvertrag
  3. Jahresabschluss
  4. Gesellschafterliste
  5. Geschäftspläne

Bewertungskriterien

  • Ertragskraft des Unternehmens
  • Qualität der Unternehmensführung
  • Nachhaltige Sicherung der Existenz

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Gründer:innen, Freiberufler:innen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt durch die Übernahme von Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Unter Budgetrückdeckung durch Bund (80 %) und Land (80 %) werden bis zu 80 % der Beteiligungssumme und der vereinbarten Ertragsansprüche verbürgt, höchstens 1 Mio. € (in Ausnahmefällen 2,5 Mio. €). Die Höchstlaufzeit der Garantie beträgt zehn Jahre. Gefördert werden operativ tätige Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, Gartenbau sowie Freiberufler:innen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Sachsen-Anhalt. Die Finanzierung stärkt Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit, sie ist für Wachstums-, Innovations- und Nachfolgeprojekte gleichermaßen geeignet.

Voraussetzungen sind die Erfüllung der EU-Definition für KMU, Nachweis persönlicher Mithaftung für den unverbürgten Anteil sowie fachliche und kaufmännische Qualifikation. Beteiligungsnehmer:innen reichen unterschriebene Beteiligungserklärung, Beteiligungsvertrag, Jahresabschluss, Gesellschafter:innenliste und Geschäfts- bzw. Finanzpläne ein. Die Hausbank stellt parallel den Antrag auf die KfW-Refinanzierung, die Bürgschaftsbank gewährt nach positiver Bonitätsprüfung eine 100 %ige Garantie gegenüber der Bank. Die jährliche Garantieprovision beträgt 1,01 % des garantierten Volumens, das Bearbeitungsentgelt 1 % (mindestens 400 €). Bei Inanspruchnahme der Garantie erstattet sie 80 % des Ausfalls, die Hausbank übernimmt das verbleibende Risiko. Kündigungen durch Beteiligungsnehmer:innen sind mit zwölfmonatiger Frist möglich; bei Vertragsverletzungen greift eine außerordentliche Kündigung. Verwertungserlöse werden quotal verteilt. Die transparente, partnerschaftliche Begleitung sichert planbare Rahmenbedingungen für langfristige Beteiligungen in Sachsen-Anhalt.

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