Garantien gemäß Garantiegesetz 1977, Haftungen
Erleichterung und Ermöglichung der langfristigen Finanzierung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitionen österreichischer Unternehmen in Form von Fremdkapital. Anträge jederzeit möglich. Gültig bis 30.06.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Erleichterung und Ermöglichung der langfristigen Finanzierung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitionen österreichischer Unternehmen in Form von Fremdkapital.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Investitionen
- Immaterielle Investitionen
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Nicht aktivierungsfähige Betriebsmittel
- Marketing- und Vertriebskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Steuern und Gebühren
- Rabatte und Skonti
- Projekte ohne unternehmerischen Zusammenhang
- Nachbesicherung bestehender Kredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
- Wirtschaftliche Lage muss Tilgung erwarten lassen
- Kein Insolvenzverfahren anhängig
- Eigenmittelquote ≥ 8%
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronische Antragseinreichung über aws Fördermanager
Bewertungskriterien
- Volkswirtschaftliche Wirkung
- Risikostruktur des Projekts
- Innovationsbeitrag
Beschreibung
Die aws-Garantie nach dem Garantiegesetz 1977 bietet österreichischen Unternehmen eine zuverlässige Absicherung bei der langfristigen Fremdkapitalfinanzierung volkswirtschaftlich relevanter Investitionsvorhaben. Mit einer garantierbaren Quote von 50 % bis 80 % können Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie nicht aktivierungsfähige Betriebsmittel, Marketing- und Vertriebsausgaben abgesichert werden. Gefördert werden österreichische Unternehmen jeder Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die eine nachhaltige und wachstumsorientierte Finanzierungsstruktur anstreben. Pro Vorhaben können bis zu 30 Mio. € garantiert werden, die maximale Laufzeit beträgt 240 Monate. Eine kontinuierliche Einreichung ist bis zum 30.06.2028 möglich, der Antrag erfolgt elektronisch über den aws Fördermanager.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Garantieübernahme ist eine solide wirtschaftliche Lage, eine Eigenmittelquote von mindestens 8 % sowie eine fiktive Schuldentilgungsdauer von maximal 15 Jahren. Insolvenzverfahren dürfen nicht anhängig sein. Die volkswirtschaftliche Wirkung, die Risikostruktur des Projekts und dessen Innovationsbeitrag fließen in die Bewertung ein. Durch die Risikoteilung mit der aws verbessert sich die Bonität gegenüber Kreditinstituten, wodurch die Zinskonditionen optimiert werden können. Die Kosten setzen sich aus einem einmaligen Bearbeitungsentgelt und einem jährlichen Garantieentgelt entsprechend der Bonität und der Garantiequote zusammen. Interessierte Unternehmen können jederzeit einen Antrag stellen und profitieren von der raschen Bearbeitungsdauer von zwei Wochen bis zwei Monaten sowie einer Erfolgsquote von über 80 %.
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