Gastro-Förderung des Landes Oberösterreich
Förderprogramm für Investitionen von Gastronomiebetrieben in Oberösterreich mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Zinsenzuschüssen, gültig bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Gewährung von Zuschüssen sollen Investitionen von Gastronomiebetrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Planung und Beratung
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau)
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Übernahme von Betrieben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes
- Maximal 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort
- Maximal 7 Betriebsstandorte inklusive Investitionsstandort
- Ganzjährige Öffnung mindestens 9 Monate im Jahr
- Unternehmerische Eigenständigkeit bei Franchise- oder Systemgastronomie
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Gastro-Förderung
- Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Beschreibung
Die Gastro-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt kleine Gastronomiebetriebe mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Zinsenzuschüssen bei Investitionsvorhaben, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen. Gefördert werden Ausgaben für Planungs- und Beratungsleistungen, bauliche Maßnahmen (Um-, Zu- und Neubau), die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Übernahme bestehender Betriebe. Das Programm ist bis zum 31.12.2026 gültig und richtet sich an Unternehmungen mit maximal 15 Mitarbeiter:innen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort und höchstens sieben Betriebsstandorten insgesamt. Investitionsschwerpunkte liegen auf der Neuerrichtung, Modernisierung, Qualitätssteigerung und Angebotserweiterung von Gastronomiebetrieben.
Förderberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit einer aktiven und gültigen Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes; Einzelunternehmungen müssen eine EU-Staatsbürgerschaft aufweisen. Zudem ist eine ganzjährige Öffnung von mindestens neun Monaten im Jahr nachzuweisen sowie unternehmerische Eigenständigkeit bei Franchise- oder Systemgastronomie-Konzepten. Ein schlüssiger Projektplan mit Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan muss dem Antrag beiliegen. Der Förderungsantrag ist vor Projektbeginn elektronisch über das Wirtschaftsportal Oberösterreich einzureichen. Nach formaler Prüfung und positiver Begutachtung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung im Amt der Oö. Landesregierung erfolgt die Auszahlung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieses Angebot trägt zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Gastronomieinfrastruktur und zur Sicherung der Nahversorgung im ganzen Bundesland bei.
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