Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Die Gastspielförderung unterstützt freie Theater- und Tanzgruppen dabei, bereits entwickelte Produktionen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen zur Aufführung zu bringen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Gastvorstellungen freier Theater- und Tanzproduktionen zur Ausweitung bereits bestehender Inszenierungen an neuen öffentlichen Spielorten, insbesondere in ländlichen Regionen Sachsens.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarzuschüsse
- Organisationskostenzuschüsse
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neuinszenierungen
- Improvisationstheater- und Comedyveranstaltungen
- Wiederaufnahmen am ursprünglichen Produktionsort
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Professionelle und freiberufliche Tätigkeit im Bereich Darstellende Kunst
- Unmittelbare Beteiligung an Vorbereitung oder Durchführung des Gastspiels
- Bereits bestehende und öffentlich zugängliche Theater- oder Tanzproduktion
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung der Produktion
- Informationen zur Uraufführung
- Angaben zu Veranstalter und Gastspielort
- Künstlerischer Lebenslauf aller Beteiligten
- Schriftliche Spielstättenbestätigung
Beschreibung
Die Gastspielförderung Freie Theatergruppen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ermöglicht professionell und freiberuflich in der Darstellenden Kunst tätigen Personen und Organisationen, bereits entwickelte Theater- und Tanzproduktionen an neuen Spielorten im ländlichen Raum Sachsens sichtbar zu machen. Ziel ist die nachhaltige Ausweitung bestehender Inszenierungen durch öffentliche Gastvorstellungen abseits etablierter Kulturzentren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie gemeinnützige Einrichtungen, die unmittelbar an Vorbereitung und Durchführung beteiligt sind.
Gefördert werden Honorarzuschüsse von 200 € pro Person und Aufführung sowie Organisationskostenzuschüsse von 200 € pro Aufführung, zum Beispiel für Reise- und Übernachtungskosten. Neue Inszenierungen, Improvisationstheater- und Comedyveranstaltungen oder Wiederaufnahmen am ursprünglichen Produktionsort sind ausgeschlossen. Erforderlich sind eine Kurzbeschreibung der Produktion, Angaben zur Uraufführung, Informationen zu Veranstalter:in und Gastspielort, künstlerische Lebensläufe aller Beteiligten sowie eine schriftliche Spielstättenbestätigung. Anträge für Gastspiele im Jahr 2026 können ab dem 15. Januar 2026 über ein Online-Formular eingereicht werden und müssen mindestens einen Monat vor dem geplanten Gastspiel vorliegen. Die Entscheidung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Kulturstiftung in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang.
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