Geburtshilfe; Beantragung einer Förderung für Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung
Der Freistaat Bayern fördert Kommunen zur Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung. Anträge sind jährlich bis 15.11. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung durch finanzielle Zuweisungen an die für die stationäre Versorgung und Hebammenhilfe sicherstellungsverpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Förderzwecks
- Beachtung der europäischen De-minimis-Vorschriften
- Beginn der Maßnahme erst nach Bestätigung des vollständigen Antrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geburtenzahlen des Vorjahres
- Beschreibung der Maßnahmen
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte dabei, die Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung nachhaltig zu stärken und abzusichern. Als Zuschussförderung im Themenfeld Gesundheit werden finanzielle Zuweisungen gewährt, die sich nach der Anzahl der Geburten im Vorjahr und einem festen Faktor bemessen. Anträge können jährlich bis zum 15. November eingereicht werden, die Meldung der Geburtenzahlen des Vorjahres erfolgt bis zum 31. Mai und der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen. Durch diese zeitlich klar strukturierten Fristen wird sichergestellt, dass Projektbeginn und -durchführung optimal geplant und begleitet werden können.
Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, die für die stationäre Versorgung und Hebammenhilfe verantwortlich zeichnen. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalaufwendungen ebenso wie Sachausgaben, sofern sie unmittelbar dem Förderzweck dienen. Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid ist die Einhaltung der europäischen De-minimis-Vorschriften sowie der Nachweis der Geburtenzahlen, eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen und ein vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Bestätigung des eingereichten Antrags begonnen werden. Das Programm bietet eine solide Grundlage, um die Qualität geburtshilflicher Leistungen vor Ort zu sichern und die Arbeitsbedingungen für Hebammen und Entbindungspfleger:innen in Bayern langfristig zu verbessern.
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