Zuschuss

Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Förderung für kommunale Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Bodenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mindestfördersumme EUR 12.800); Anträge jederzeit möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 80%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erfassung altlastenverdächtiger Flächen, Ermittlung und Abwehr von Gefahren, Sanierungsuntersuchungen sowie weiteren kommunalen Bodenschutzmaßnahmen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes, um brachliegende und belastete Flächen für Planungszwecke, Gewerbenutzung oder Wohnflächen wieder nutzbar und sicher zu machen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung
  • Wirtschaftliche Eigenbetriebe der Gemeinden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  2. Erläuterung der Maßnahme
  3. Kostenberechnung
  4. Zeitplan
  5. Gefährdungsabschätzung/Gutachten

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeitsliste
  • Gefahrenabwehrpriorität

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes in Nordrhein-Westfalen unterstützt die systematische Erfassung altlastenverdächtiger Flächen, die fachgerechte Gefährdungsabschätzung und Sanierungsuntersuchungen sowie begleitende Bodenschutzmaßnahmen. Mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mindestfördersumme EUR 12.800) werden Kommunen und kommunal mehrheitlich beteiligte Einrichtungen dazu befähigt, brachliegende und belastete Areale für Planungszwecke, Gewerbe- oder Wohnnutzung sicher und nachhaltig wieder nutzbar zu machen. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden und trägt dazu bei, das Landschaftsbild zu verbessern, städtische Entwicklungspotenziale zu erschließen und Gefahren für Mensch, Wasser und Boden abzuwenden. Priorisiert werden Projekte entsprechend einer kommunalen Dringlichkeitsliste und der Einstufung nach Gefahrenabwehrpriorität im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie wirtschaftliche Eigenbetriebe der Gemeinden. Anträge können jederzeit in zweifacher Ausfertigung (schriftlich und digital) bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Wesentliche Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, eine Erläuterung der geplanten Maßnahme, eine detaillierte Kostenberechnung, einen Zeitplan sowie eine Gefährdungsabschätzung oder entsprechendes Gutachten. Eine transparente Kostenstruktur und eine nachvollziehbare Darstellung der Dringlichkeitskriterien erhöhen die Erfolgsaussichten. Durch diese zukunftsorientierte Förderung wird kommunales Flächenmanagement gestärkt, um belastete Flächen effizient zu sanieren und nachhaltig für kommende Generationen zu sichern.

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