Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechtsextremismus in Ostdeutschland und angrenzenden Regionen mit bis zu 2.500 €; Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Stärkung einer handlungsfähigen Zivilgesellschaft, die sich gegen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Ideologien positioniert, Schutz- und Beteiligungsräume schafft, Solidarität fördert und demokratische Teilhabe in ostdeutschen sowie ausgewählten ländlichen Regionen sichert.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
- Kosten für Sicherheitsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in einem der genannten Regionen
- Klares Bekenntnis gegen Rechtsextremismus und menschenfeindliche Ideologien
- Bildung breiter Allianzen mit lokalen Akteuren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Digitales Antragsformular
Bewertungskriterien
- Klare Positionierung gegen Rechtsextremismus
- Schaffung und Erhalt diskriminierungssensibler Räume
- Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements
- Unterstützung Betroffener rechtsextremer Gewalt
- Analyse und Gegenstrategien gegenüber menschenfeindlichen Ideologien
- Förderung solidarischer Kooperationen
Beschreibung
Der „Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich engagiert gegen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Ideologien positionieren. Mit Zuschüssen von bis zu 2.500 € werden Projekte in acht Bundesländern – darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie ausgewählte ländliche Räume in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland – gefördert. Ziel ist es, Begegnungs-, Schutz- und Beteiligungsräume zu schaffen oder zu erhalten, in denen diskriminierungssensible Debatten möglich sind und demokratische Teilhabe gestärkt wird. Darüber hinaus werden Aktivitäten zur Analyse menschenfeindlicher Ideologien, zur Entwicklung wirkungsvoller Gegenstrategien und zur Unterstützung Betroffener rechtsextremer Gewalt gefördert. Honorarkosten, Personalkosten, Sachkosten sowie Sicherheitsmaßnahmen sind als förderfähige Ausgaben anerkannt. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung klarer Positionierungen gegen Rechtsextremismus, der Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements und der Bildung solidarischer Kooperationen getroffen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine mit Standort in den genannten Regionen. Ein deutliches Bekenntnis gegen menschenfeindliche Ideologien sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Akteur:innen – beispielsweise Landwirtschaftsbetrieben, Sportvereinen, Freiwilligen Feuerwehren oder Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen – zählen zu den wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Formular, das alle erforderlichen Hinweise zur inhaltlichen und finanziellen Planung enthält. Durch die flexible Förderstruktur können auch kurzfristig wirkungsvolle Maßnahmen realisiert werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Demokratie in urbanen wie ländlichen Räumen nachhaltig verteidigen.
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