Gemeindewohnungen Zuweisungsrichtlinie
Personen mit sozialer Bedürftigkeit und Wohnbedarf erhalten in Graz kostenfreie und unbefristete Gemeindewohnungen, wenn Einkommens- und Wohnvoraussetzungen erfüllt sind. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuweisung von Gemeindewohnungen an einkommensarme und bedürftige Personen und Haushalte in Graz zur Sicherung der Wohnversorgung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürger:innen, EU-/EWR-Bürger:innen oder unbefristet Asylberechtigte
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz oder Berufstätigkeit in Graz seit mind. 1 Jahr ununterbrochen oder 15 Jahre insgesamt
- Kein verwertbares Vermögen zur Wohnraumbeschaffung
- Nettohaushaltseinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Foto der/des Ansuchenden
- Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- Anmeldebescheinigung für EU/EWR/Schweiz
- Integrationserklärung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag bzw. Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis
- Bescheinigung über mögliche Erwerbsminderung
- Nachweis über Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
- Nachweis eines drohenden oder bereits eingetretenen unverschuldeten Wohnungsverlustes
- Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung
- gegebenenfalls Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)
Bewertungskriterien
- Bedarf, ermittelt nach Punktesystem
- Niedriges Haushaltseinkommen
- Dauer des Wohnsitzes/Berufstätigkeit in Graz
Beschreibung
Die Zuweisungsrichtlinie für Gemeindewohnungen in Graz (Steiermark) ermöglicht die kostenfreie und unbefristete Bereitstellung städtischer Wohnungen für sozial bedürftige Personen und Haushalte. Ziel dieser Sachleistung ist die langfristige Absicherung der Wohnversorgung einkommensarmer Bürger:innen, deren Nettohaushaltseinkommen vorab definierte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und die keine ausreichenden Vermögensmittel zur eigenständigen Wohnraumbeschaffung besitzen. Die Förderung erfolgt als hundertprozentiger Zuschuss und ist nicht budgetiert, sodass jederzeit Anträge möglich sind. Die Bedarfsermittlung basiert auf einem Punktesystem, das neben dem Einkommen insbesondere die Dauer des Grazer Wohnsitzes oder der Berufstätigkeit berücksichtigt. Ein unbefristetes Mietverhältnis bei leistbaren Mieten sichert den Mieter:innen Planungssicherheit und leistet einen Beitrag zu sozial integrativen und städtebaulichen Zielen der Landeshauptstadt Graz.
Förderberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, EU-/EWR-Bürger:innen sowie unbefristet Asylberechtigte ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen oder insgesamt 15 Jahre in Graz wohnen oder arbeiten und alle zum Haushalt gehörenden Personen seit mindestens zwei Jahren an derselben Adresse gemeldet sind. Das jährliche Nettohaushaltseinkommen darf beispielsweise für eine Person 40.800 Euro, für zwei Personen 61.200 Euro und für jede weitere zusätzliche Person jeweils 5.400 Euro nicht überschreiten. Zur Antragstellung sind unter anderem Lichtbildnachweise, Einkommensbelege, Mietvertrag, Bescheinigungen über Behinderung oder drohenden Wohnungsverlust sowie gegebenenfalls Scheidungsurteile einzureichen. Die Einreichung erfolgt entweder digital über ein Online-Formular oder schriftlich beim Eigenbetrieb Wohnen Graz ohne Fristbegrenzung. Eine Kooperation mit weiteren sozialen Diensten und regelmäßige Sanierungen der Objekte gewährleisten moderne und barrierefreie Wohnqualität.
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