Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an gemeinnützige Einrichtungen
Lohnkostenbezogene Einsteigerförderung für Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen in Kärnten. 25 % der Personalaufwendungen werden vom Land Kärnten, 67 % vom AMS getragen, 8 % Eigenanteil. Laufzeit 3 bis 12 Monate. Anträge laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung eines nachhaltigen Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt durch finanzielle Förderung der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Arbeitsmarktservicegesetzes und der Bundesrichtlinie des AMS für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und/oder Arbeitsstiftungen
- Zielgruppenzugehörigkeitsprüfung durch AMS Kärnten
Beschreibung
Dieses innovative Förderinstrument richtet sich an gemeinnützige Organisationen in Kärnten, um Langzeitarbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen durch eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an gemeinnützige Einrichtungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Fokus stehen dabei die Themenbereiche Arbeit, Soziales und Arbeit & Soziales. Als direkte Zuschussförderung können gemeinnützige Träger:innen Anträge unbefristet und laufend ab dem 01.01.2023 stellen, wodurch flexibel auf regionale Bedürfnisse reagiert werden kann. Die Beschäftigten werden von den Träger:innen fachlich begleitet und erhalten einen strukturierten Wiedereinstieg in berufliche Tätigkeiten. Die maximale Laufzeit der geförderten Beschäftigungsverhältnisse beträgt 3 bis 12 Monate und offeriert den Teilnehmenden ausreichend Zeit, um ihre Qualifikationen zu festigen und praxisrelevante Kompetenzen aufzubauen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt nach einer Zielgruppenzugehörigkeitsprüfung durch das AMS Kärnten, wodurch sichergestellt wird, dass die Förderung passgenau an jene Personen gerichtet ist, die den größten Unterstützungsbedarf aufweisen.
Zur Finanzierung trägt das Land Kärnten 25 % der förderfähigen Personalaufwendungen, das AMS Kärnten ergänzt mit 67 %, sodass eine Gesamtförderquote von 92 % erreicht wird; lediglich ein Eigenanteil von 8 % verbleibt beim Einsatzbetrieb. Die Höchstgrenze der Landesförderung liegt bei 2.500 € brutto pro Monat. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich Personalaufwendungen. Voraussetzung ist die Einhaltung des Arbeitsmarktservicegesetzes sowie der AMS-Bundesrichtlinie für gemeinnützige Beschäftigungsprojekte bzw. Arbeitsstiftungen. Gemeinnützige Träger:innen können Anträge unbefristet stellen, um durch diesen Zuschuss die berufliche Stabilisierung benachteiligter Personen nachhaltig zu unterstützen. Ziel ist ein nachhaltiger Wiedereinstieg der geförderten Personen in den Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Stärkung regionaler gemeinwohlorientierter Strukturen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.