Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Rahmenplan zur Förderung der Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen, ländlicher Räume und des Küstenschutzes in Deutschland. Die Fördermaßnahmen werden als Zuschuss oder Bürgschaft über die Länder umgesetzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 20% - 65%

Förderziel

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ werden Projekte zur Stärkung der Landwirtschaft, Entwicklung ländlicher Gebiete und zum Küstenschutz gefördert. Dazu gehören integrierte ländliche Entwicklung, Förderung landwirtschaftlicher Betriebe, Verbesserung der Vermarktungsstrukturen, umweltgerechte Landbewirtschaftung, Vertragsnaturschutz, Infrastrukturmaßnahmen und Küstenschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungskosten
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Unterhaltung
  • Landankauf

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Buchführung für mindestens zwei Jahre vorlegen
  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten für Betriebsführung
  • Investitionskonzept zur Nachweis der Wirtschaftlichkeit
  • Kooperationsvertrag bei Zusammenarbeit mehrerer Betriebe
  • Nachweis Ausgleich der Nährstoffbilanz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Investitionskonzept
  3. Kapitalnachweis
  4. Buchführungsunterlagen
  5. Kooperationsvertrag

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Wirtschaftlichkeit
  • Innovationsgrad

Beschreibung

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist das zentrale Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, zur Stärkung ländlicher Räume und zum Schutz der Küsten. Im Rahmen dieses Programms werden Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, Infrastrukturmaßnahmen und regionale Entwicklungsprozesse über Zuschüsse und Bürgschaften unterstützt. Die Maßnahmen reichen von integrierten Konzepten zur Dorfentwicklung über Modernisierung von Stallanlagen mit Emissionsminderung bis hin zum Ausbau touristischer Infrastrukturen. Dabei stehen ökologische Leistungen wie Emissionsreduzierung, Klimaanpassung und Vertragsnaturschutz ebenso im Fokus wie wirtschaftliche Aspekte und Innovationskraft. Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit funktionierender Grundversorgung, attraktiven Ortszentren und umweltgerechter Bewirtschaftung. Entscheidend für die Auswahl sind Nachhaltigkeitsaspekte, Wirtschaftlichkeit und Innovationsgrad, die in regional abgestimmten Entwicklungsstrategien verankert werden.

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Kreise sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Ernährungswirtschaft. Die Zuwendungsvoraussetzungen umfassen u. a. Buchführung für mindestens zwei Jahre, Nachweis beruflicher Qualifikation, ein wirtschaftliches Investitionskonzept und bei Kooperationen entsprechende Verträge. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions- und Planungskosten, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Personalkosten. Die Förderquoten reichen je nach Maßnahme von 20 bis 65 Prozent, in bestimmten Fällen bis zu 75 Prozent; darüber hinausgehende Bürgschaftsmodelle sichern Vorhaben ab. Antragsunterlagen wie Investitionskonzept, Buchführungsunterlagen und Kooperationsvertrag gewährleisten einen transparenten Vergabeprozess. Begleitung durch Expert:innen im Regionalmanagement und in der Dorfmoderation unterstützt die Umsetzung länderübergreifend geförderter Projekte, um nachhaltige Entwicklungen in allen Landesteilen anzustoßen.

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