Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
Dieser Eintrag wurde archiviert und ist möglicherweise veraltet. Die Förderung könnte ausgelaufen sein oder sich die Bedingungen geändert haben. Bitte prüfe beim Fördergeber, ob das Programm noch verfügbar ist.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie
Zuschüsse für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, zum Ausgleich von Standortnachteilen und zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu klimaneutraler Wirtschaft. Mindestinvestitionskosten 100.000 EUR, Anträge bis 30.09. möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus in Brandenburg, um neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen, bestehende zu sichern, Standortnachteile auszugleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Maschinen und Anlagen
- immaterielle Wirtschaftsgüter
- Planungs- und Baukosten
- Nebenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzbeschaffungen
- Grundstückserwerb
- Umsatzsteuer
- Fahrzeuge (PKW, LKW)
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Brandenburg
- Tätigkeit in einem der in der Positivliste aufgeführten Wirtschaftszweige
- Eigenmittelanteil mindestens 25 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Formular
- Investitionsgüterliste
- Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre
- Investitions- und Finanzierungsplan der Hausbank
- Businessplan bzw. Erläuterungsbericht
- Baugenehmigung
- Kammerstellungnahme
- Auszug Handelsregister
Bewertungskriterien
- Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
- Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Beschleunigung der Transformation hin zu klimaneutraler Wirtschaft
Beschreibung
Die „GRW-G Große Richtlinie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK) fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg, die mit Investitionen neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern, Standortnachteile ausgleichen oder Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittlere und große Unternehmen, die in einer der in der Positivliste (z. B. Metall-, Chemie-, Verarbeitendes Gewerbe) oder in der bedingten Positivliste (z. B. Druckindustrie, gewerbliche Ingenieurdienstleistungen) aufgeführten Wirtschaftszweige tätig sind. Förderfähig sind Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierungen, grundlegende Prozessänderungen und Übernahmen stillgelegter Betriebsstätten sowie Transformationsinvestitionen zur Umsetzung erneuerbarer Energien zur Deckung des überwiegenden Energieeigenbedarfs. Die Mindestinvestitionsschwelle liegt bei 100.000 EUR, die Zuwendungshöhe beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 % bis 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In C-Gebieten an der polnischen Grenze kann ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % gewährt werden. Im D-Gebiet gelten 10 % Zuschuss für mittlere und 20 % für kleine Unternehmen. Kleine Unternehmen erhalten zudem KMU-Zuschläge von bis zu 20 %; mittlere sogar 10 %. Bundes- und Landesmittel werden nicht kumuliert, andere öffentliche Finanzierungshilfen sind anzurechnen.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernimmt die Bearbeitung und Auszahlung der Zuschüsse. Ein vollständiger Antrag muss bis zum 30. September bei der ILB eingehen und setzt u. a. eine Betreuung zu „Guter Arbeit“ durch die WFBB, eine hausbankseitige Finanzierungsbestätigung (mindestens 25 % Eigenanteil), die Vorlage von Jahresabschlüssen, einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls eine baufachliche Prüfung bei Bauvorhaben voraus. Antragstellende Unternehmen sollten in ihren Konzepten die Anforderungen an Tarifbindung, Unternehmensentwicklung, Arbeitsplatzziele und Nachhaltigkeit dokumentieren, um von möglichen Zuschlägen auf den Basisfördersatz zu profitieren. Die Förderphase endet am 31. Dezember 2025; ausstehende Verwendungsnachweise für abgeschlossene Vorhaben sind innerhalb von sechs Monaten nach Projektende einzureichen. Weitere Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Webseite der ILB zur Verfügung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.