Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung
Darlehensfinanzierung für gewerbliche Investitionsvorhaben und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern; Darlehen bis zu 5 Mio. € bei bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (plus 5 % für Energieeffizienz/erneuerbare Energien). Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten der gewerblichen Wirtschaft
- Ausgaben für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- gewerbliche Betriebsstätte mit überwiegend überregionalen Absatzmärkten
- Hausbankfinanzierung liegt nicht oder nicht in ausreichendem Maß vor
- Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit (z. B. Jahresabschlüsse, Vermögensauskünfte, Umsatz- und Ertragsvorschauen, Liquiditätsplan)
- Eigenanteil von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für gewerbliche Unternehmen
- rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung für kommunale Vorhabensträger
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan der Hausbank
- Jahresabschlüsse
- Vermögensauskünfte
- Umsatz- und Ertragsvorschauen
- Liquiditätsplan
- rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung (für Kommunen)
Beschreibung
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Ergänzungsdarlehensfinanzierung an, um gewerbliche Investitionsvorhaben sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. Gefördert werden Darlehen in Höhe von bis zu 5 Mio. € für bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonderen Fällen – etwa bei Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Nutzung erneuerbarer Energien – sogar bis zu 80 %. Die ergänzende Finanzierung zielt darauf ab, regionale Wachstumsimpulse zu setzen und moderne Smart-Cities-Konzepte, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie digitale Transformationsprojekte voranzutreiben. Die Mittel können fortlaufend beantragt werden, wodurch eine zeitnahe und bedarfsgerechte Mittelbereitstellung sichergestellt wird.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit überwiegend überregionalen Absatzmärkten, Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, Ämter sowie juristische und natürliche Personen mit steuerbegünstigten Zielen. Voraussetzungen umfassen einen Eigenanteil von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei gewerblichen Vorhaben), die fehlende oder unzureichende Hausbankfinanzierung, den Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit durch Jahresabschlüsse, Vermögens- und Liquiditätspläne sowie gegebenenfalls eine rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung für kommunale Träger. Die Abwicklung und fachliche Betreuung erfolgt durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Durch die Kombination aus attraktiven Darlehensbedingungen, flexiblen Einreichungsfristen und einem breiten Förderspektrum trägt diese Maßnahme wesentlich dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Region nachhaltig zu stärken.