Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft
Förderung von Investitionsvorhaben in Sachsen-Anhalt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Zuschüsse zu Sach- und Lohnkosten (15 %–35 %), Beihilfen für Umweltschutzmaßnahmen, Netzwerke (bis 75 %) und Innovationscluster (bis 55 %). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gewerbliche Unternehmen bei betrieblichen Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung des Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sowie zum Aufbau von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Lohnkosten
- Investitionskosten
- Personal- und Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt
- Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 EUR bei sachkostenbezogener Förderung
- Bruttolohn von mindestens 36 000 EUR je Arbeitsplatz bei lohnkostenbezogener Förderung
- Beachtung des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe
- Keine direkte oder indirekte öffentliche Beteiligung von 25 % oder mehr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Projektbeschreibung
- Finanzkonzept
- Nachweis über Investitions- und Beschäftigungsplanung
Beschreibung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördert gewerbliche Investitionsvorhaben in Sachsen-Anhalt und richtet sich an Unternehmen jeglicher Größe. Ziel ist es, neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder bestehende zu sichern, Umweltschutzmaßnahmen über gesetzliche Vorgaben hinaus zu realisieren sowie branchenübergreifende Kooperationen zu initiieren. Gefördert werden sowohl Sach- als auch Lohnkosten mit Zuschüssen von 15 % bis 35 %. Spezielle Beihilfen unterstützen Investitionen in umweltrelevante Projekte mit bis zu 45 %. Netzwerke profitieren von Fördersätzen von bis zu 75 %, Innovationscluster erhalten bis zu 55 % der Investitionskosten beziehungsweise bis zu 50 % der Personal- und Verwaltungskosten. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen inkl. tourismusnaher Betriebe, Zusammenschlüsse von mindestens drei Partner:innen für Netzwerkvorhaben sowie juristische Personen des Privatrechts als Clusterträger. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 EUR bei sachkostenbezogener Förderung und ein Bruttolohn von mindestens 36 000 EUR pro Arbeitsplatz bei lohnkostenbezogener Förderung. Öffentliche Beteiligungen von 25 % oder mehr sowie wirtschaftlich angeschlagene Betriebe sind ausgeschlossen. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, ein Finanzkonzept sowie Nachweise zur Investitions- und Beschäftigungsplanung. Zuständig für die Bewilligung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Förderung trägt maßgeblich dazu bei, regionale Wertschöpfung zu stärken und Innovationspotenziale im Land langfristig zu verankern.
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