Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur wie Gewerbegebiete, Tourismus-Einrichtungen, Abwasseranlagen, Regionalmanagement und mehr im Rahmen der GRW-Infra. Unbefristet, Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Unterstützung regionaler Entwicklungsstrategien.
Förderfähige Ausgaben
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze
- Errichtung und Erweiterung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen
- Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren wie Technologie- und Gründerzentren
- Errichtung und Ausbau von Abwasseranlagen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages
- Nachweis des Erforderlichkeitsbedarfs für die gewerbliche Wirtschaft
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten
- Eigentum an Grund und Boden sowie an der hergestellten Infrastrukturanlage oder Sicherstellung einer Grunddienstbarkeit bei Trink- und Abwasseranlagen
- Betreiber und Nutzer sind rechtlich, wirtschaftlich und personell nicht verbunden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur
- Förderrichtlinie des SMWA (GRW-Infra)
- Checklisten der Dienststellen
Beschreibung
Unter dem Dach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) fördert das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben im Freistaat Sachsen. Als unbefristeter Zuschuss stehen Investitionen in Infrastruktur-, Regionalförderungs- und Smart-City-Projekte ebenso im Fokus wie Maßnahmen im Bereich Städtebau & Stadterneuerung sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung. Träger:innen dürfen Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände oder gemeinnützige juristische Personen sein; vereinzelt sind auch eingetragene Vereine im Auftrag von Kommunen förderfähig. Mit Förderquoten von 60 % bis 85 % unterstützt das Programm unter anderem Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Anbindung an Verkehrs- und Versorgungsnetze sowie den Ausbau öffentlicher Tourismusinfrastruktur und Gründerzentren. Ziel ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe und die Verankerung strategischer Entwicklungsansätze.
Über die investiven Bau- und Modernisierungsmaßnahmen hinaus umfasst das Angebot auch die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen, Regionalmanagement sowie Regionalbudget. Antragstellung erfolgt kontinuierlich vor Abschluss eines maßgeblichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags bei der Landesdirektion Sachsen. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis des Erforderlichkeitsbedarfs für die gewerbliche Wirtschaft, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung inklusive Folgekosten sowie der Eigentumstitel oder eine Grunddienstbarkeit für Infrastrukturanlagen. Zudem dürfen Betreiber:innen und Nutzer:innen nicht rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbunden sein. Für die Beantragung sind das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur“, die aktuelle Förderrichtlinie des SMWA und die Checklisten der Landesdirektion vorzulegen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.