Zuschuss

Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Kommunen in Hessen erhalten Zuschüsse für Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit in Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen. Anträge sind jeweils bis zum 31.10. eines Jahres möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 75% - 100%

Förderziel

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen in Hessen bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen und zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen in Stadtteilen und Quartieren beitragen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Projekte
  • Baumaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.
  • Auswahl und Nachweis der Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bestätigung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen.
  • Antragstellung jeweils bis zum 31.10. eines Jahres vor Beginn der Maßnahme.
  • Keine Förderung für investive Projekte und Baumaßnahmen.

Beschreibung

Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit in Hessen richtet sich an Kommunen, die in Stadtteilen und Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen nachhaltige Impulse setzen möchten. Träger ist das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, das Zuschüsse in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales gewährt. Gefördert werden insbesondere der Aufbau von Quartiersbüros und Koordinierungsstellen sowie passgenaue, sozialintegrative Maßnahmen, die Selbstorganisation, nachbarschaftliche Vernetzung und ehrenamtliches Engagement stärken. Mit einer Förderquote von 75 – 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden innovative Projektansätze unterstützt, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beitragen und die Teilhabe aller Bewohner:innen in benachteiligten Quartieren fördern.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen, die ihre Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren definieren und die besonderen sozialen oder integrationspolitischen Herausforderungen nachweisen können. Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 31.10. eines Jahres möglich; investive Projekte und Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V. übernimmt als Servicestelle Beratung, Wissenstransfer und Qualifizierung und begleitet die Umsetzung vor Ort. Kommunen profitieren so von praxisorientierter Begleitung und passgenauen Förderinstrumenten, um die Lebensqualität und den sozialen Zusammenhalt in benachteiligten Quartieren nachhaltig zu verbessern.

Antrag starten →