Darlehen

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Brandenburg fördert die Modernisierung, Instandsetzung und den Neubau von Mietwohnraum – barrierefrei, generationsgerecht und zu sozialverträglichen Mieten. Antrag jederzeit vor Maßnahmebeginn möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: Bis zu 500 EUR Zuschuss und 3.000 EUR Darlehen je Quadratmeter Wohnfläche (plus Zuschussaufschlag bei Langfristbindun...

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur generationsgerechten Anpassung und barrierefreien Gestaltung von Mietwohngebäuden durch Instandsetzung und Modernisierung sowie Neubau von Mietwohnungen und Einbau von Aufzügen.

Förderfähige Ausgaben

  • Generationsgerechte Modernisierung und Instandsetzung
  • Neubau von Mietwohnungen
  • Ein- bzw. Anbau von Aufzügen
  • Schaffung von Wohnheimplätzen
  • Modellvorhaben zeitgemäßer Wohnformen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerin/Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte
  • Gebäude muss in ausgewiesener Fördergebietskulisse liegen
  • Eigenleistung mindestens 15 % der anerkannten Gesamtkosten
  • Marktgerechte Planung der Wohnungsgrößen und des Wohnungsschlüssels
  • Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungsregeln
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Beschreibung

Das Programm „Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen in Brandenburg. Es unterstützt die Modernisierung und Instandsetzung von Bestandsgebäuden ebenso wie den Neubau von Mietwohnungen – stets mit Fokus auf Barrierefreiheit, generationengerechte Gestaltung und sozialverträgliche Mieten. Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte, die Wohnraum für Familien, Senior:innen, Studierende, Auszubildende oder Menschen mit Behinderungen schaffen oder modernisieren möchten. Neben klassischen Neubauvorhaben können auch Modellvorhaben für zeitgemäße Wohnformen gefördert werden, ebenso wie Ein- bzw. Anbauten von Aufzügen und Schaffung von Wohnheimplätzen.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Lage in ausgewiesenen Fördergebietskulissen, eine Eigenleistung von mindestens 15 % der anerkannten Gesamtkosten sowie die Einhaltung marktgerechter Wohnungsgrößen, Mietpreis- und Belegungsbindungsregeln. Für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden bis zu 300 EUR Zuschuss sowie 2.000 EUR Darlehen je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, im Neubau bis zu 500 EUR Zuschuss und 3.000 EUR Darlehen, mit zusätzlichem Zuschussaufschlag bei langfristiger Zweckbindung. Bei Aufzugsmaßnahmen sind Darlehen bis zu 20.000 EUR und Zuschüsse bis zu 5.000 EUR je Wohnung möglich. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme bei der ILB gestellt werden, die eine individuelle Förderberechnung anhand der Objektwirtschaftlichkeit durchführt.

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