Darlehen

Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderR)

Die MietwohnungsbauförderR des Landes Brandenburg unterstützt Eigentümer und Verfügungsberechtigte bei der generationengerechten Modernisierung, Instandsetzung, dem Neubau von Mietwohnraum und barrierefreien Aufzugsmaßnahmen – Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 300 € Zuschuss + bis 2.000 € Darlehen je m² (Modernisierung), 500 € Zuschuss + bis 3.000 € Darlehen je m² (Neubau), b...
Förderquote: bis 85%
Projektdauer: 12-18 Monate

Förderziel

Ziel ist die Förderung von generationengerechter Anpassung und barrierefreier Modernisierung sowie Instandsetzung von Mietwohngebäuden, die Schaffung von neuem Mietwohnraum zu sozial verträglichen Mieten und der Einbau bzw. Anbau von Aufzugsanlagen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten nach DIN 276 (KG 100–700)
  • Kosten nach DIN 276 (KG 300–700)
  • Barrierefreie Ausgaben nach DIN 18040

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen vor Vertragsabschluss
  • Eigenleistungen
  • Einbau ölbefeuerter Heizungsanlagen
  • Bau öffentlicher PKW-Parkplätze

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Verfügungsberechtigter
  • Gebäude in innerstädtischem Sanierungs-, Entwicklungs-, Vorrang- oder Konsolidierungsgebiet
  • Einbringung von mindestens 15 % Eigenleistung bei Modernisierung/Instandsetzung
  • Einbringung von mindestens 20 % Eigenleistung bei Neubau/Umnutzung
  • Einhaltung von Wohnungsgrößen, Mietpreis- und Belegungsbindungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Stellungnahme der Kommune
  3. Lageplan
  4. Finanzierungsplan
  5. Nachweis über Eigenleistung
  6. Liquiditätsberechnung
  7. ggf. Nachweis Denkmalschutz
  8. DIN-276 Kostenberechnung

Bewertungskriterien

  • Lage im innerstädtischen Sanierungs- oder Vorranggebiet
  • Städtebauliche Notwendigkeit im Metropolenraum
  • Kombination mit barrierfreien Maßnahmen (z. B. Aufzugsanbau)
  • Vollständige Barrierefreiheit oder erhöhter energetischer Standard

Beschreibung

Das Förderprogramm „Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau“ des Landes Brandenburg unterstützt Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte bei der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Mietwohnraum. Im Zentrum stehen vier Förderbereiche: die generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung bestehender Mietwohngebäude, die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder Umnutzung, der Ein- bzw. Anbau barrierefreier Aufzugsanlagen sowie Modellvorhaben für neue Wohnformen. Gefördert werden Ausgaben nach DIN 276 (KG 100–700) sowie barrierefreie Maßnahmen nach DIN 18040. Die Förderung erfolgt als zinsfreies Darlehen sowie als Zuschuss und kann bis zu 85 % der anerkannten Ausgaben abdecken. Dabei sind Zuschüsse von 300 €/m² und Darlehen von bis zu 2.000 €/m² für Modernisierung, 500 €/m² und bis zu 3.000 €/m² für Neubau sowie bis zu 25.000 € pro Wohnung für Aufzugsmaßnahmen vorgesehen. Die Programmlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2025, Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Die Förderkulisse umfasst innerstädtische Sanierungs-, Entwicklungs- und Vorranggebiete sowie Konsolidierungsgebiete in Brandenburg. Voraussetzung ist die Einbringung einer Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten bei Modernisierung/Instandsetzung bzw. 20 % bei Neubau/Umnutzung. Weiterhin müssen Wohnungsgrößen, Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für die Antragstellung sind unter anderem das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Stellungnahme der Kommune, Lage- und Finanzierungsplan, Nachweise zu Eigenleistung und Liquiditätsberechnung sowie eine DIN-276-Kostenberechnung einzureichen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bearbeitet Anträge im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und begleitet Förderwillige von der Beratung bis zur Auszahlung.

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