Genossenschaftliches Wohnen
Zinslose Darlehen für genossenschaftliches Wohnen in Berlin für Neubau, Bestandserwerb und Anteilserwerb von Geschäftsanteilen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin fördert genossenschaftliche Wohnungsprojekte zur Stärkung des Genossenschaftswesens und zur Schaffung bzw. Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum in Berlin durch zinslose Darlehen für Neubau, Bestandserwerb und Erwerb von Geschäftsanteilen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten im Neubau
- Kosten für Bestandserwerb
- Erwerb von Geschäftsanteilen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Modernisierungs- und Instandsetzungskosten bei Bestandserwerb
- Erwerb neu errichteter Gebäude vor Erstbezug
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eintragung im Genossenschaftsregister oder Genossenschaft in Gründung
- Wohnraum in Berlin
- Mindestens 10% Eigenkapital
- Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren
- Nachweis planungsrechtlicher Voraussetzungen und Disponibilität des Grundstücks
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Eigenkapital
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- Wohnberechtigungsschein (bei Anteilserwerb)
Beschreibung
Genossenschaftliches Wohnen in Berlin fördert kooperative Wohnprojekte durch zinslose Darlehen für den Neubau, den Erwerb bestehender Wohnbestände und den Anteilserwerb an Geschäftsanteilen. Das Land Berlin unterstützt eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) ebenso wie Genossenschaften in Gründung (i.G.) sowie Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Ziel ist die Stärkung des genossenschaftlichen Wohnwesens und die Schaffung oder Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in der Hauptstadt. Mit Förderquoten von 10 % bis 90 % der Investitionskosten – bis zu 30.000 € je Wohneinheit im Neubau, bis zu 3.500 € pro m² im Bestandserwerb und bis zu 50.000 € je Haushalt beim Anteilserwerb – können nachhaltige, solidarische Wohnformen realisiert werden. Die Maßnahme ist laufend ausgeschrieben, Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Voraussetzungen sind unter anderem die Eintragung im Genossenschaftsregister oder der Nachweis einer Gründung, mindestens 10 % Eigenkapital sowie eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren. Zusätzlich muss die planungsrechtliche Genehmigung und die Verfügungsberechtigung über das Grundstück nachgewiesen werden. Gefördert werden die Investitionskosten im Neubau, der Erwerb von Bestandsgebäuden und der Erwerb von Geschäftsanteilen; ausgenommen sind Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sowie der Kauf fertig errichteter Objekte vor Erstbezug. Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Eigenkapitalnachweis, ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister und gegebenenfalls der WBS erforderlich. Die Bewilligung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Kooperation mit der Investitionsbank Berlin.
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