Genusslandförderungen
Förderung von Maßnahmen, innovativen Projekten und Veranstaltungen zur Schaffung neuer Einkommensmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen, innovativen Projekten und Veranstaltungen zur Schaffung von neuen Einkommensmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Entwicklung und Realisierung neuer Ideen bei der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen oder der Anwendung neuer Verfahren in der pflanzlichen und tierischen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwendungen für Projekte gewährt, die der Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse dienen. Im Rahmen der Qualitäts- und Marketinginitiative Genussland Oberösterreich wird den Konsumenten die Wertigkeit und Bedeutung regionaler Lebensmittel verstärkt vermittelt. Mit der Steigerung und Schaffung von Absatzmöglichkeiten für regionale Lebensmittel werden Arbeitsplätze in der bäuerlichen und gewerblichen Lebensmittelproduktion gesichert. Ziel dieser Maßnahme ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Regionalentwicklung neue Erwerbskombinationen zu ermöglichen, Qualitätsproduktion zu fördern und neue Marktchancen für landwirtschaftliche Produktion zu eröffnen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachaufwendungen
- Marketingmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einbringen eines formlosen schriftlichen Antrages mit Projektbeschreibung und Darstellung des Bezuges zu den Zielen von Genussland Oberösterreich (Regionalität) unter Angabe der Kosten.
- Verpflichtende Marketingmaßnahmen zur Positionierung der Marke Genussland Oberösterreich (Logoplatzierung, etc.).
- Förderantrag muss vor Beginn der Projektausführung beim Land Oberösterreich eingelangt sein.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag (formloses schriftliches Ansuchen)
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Im Rahmen der fortlaufenden Genusslandförderungen in Oberösterreich werden innovative Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen unterstützt, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe dabei begleiten, neue Einkommensquellen zu erschließen. Gefördert werden die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Produkte, Dienstleistungen sowie Verfahren in der pflanzlichen und tierischen Produktion, deren Verarbeitung und Vermarktung. Zusätzlich gewährt das Programm Zuschüsse zu Personal- und Sachaufwendungen für Projekte, die der Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft dienen und soziale, ökologische sowie wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen. Im Zentrum stehen kreative Ideen zur Stärkung der Regionalförderung und Ländlichen Entwicklung, um die Wertigkeit heimischer Lebensmittel unter der Qualitäts- und Marketinginitiative Genussland Oberösterreich hervorzuheben und Absatzmöglichkeiten für regionale Erzeugnisse nachhaltig auszubauen.
Als potenzielle Antragsteller:innen kommen landwirtschaftliche Produzent:innen (Direktvermarkter:innen), kleine Gewerbebetriebe (Manufakturen), Gastronomiebetriebe und Privatpersonen in Frage. Voraussetzungen für die Förderung sind ein formloser schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Darstellung des Bezugs zur Regionalität und den Zielen von Genussland Oberösterreich. Vor Beginn der Projektausführung muss der Antrag beim Land Oberösterreich eingelangt sein; eine fortlaufende Antragstellung ist möglich. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sachaufwendungen und Marketingmaßnahmen zur Positionierung der Marke. Ziel der Maßnahme ist es, Arbeitsplätze in der bäuerlichen und gewerblichen Lebensmittelproduktion zu sichern, neue Erwerbskombinationen zu ermöglichen und Marktchancen für die regionale Landwirtschaft nachhaltig zu eröffnen.