Zuschuss

Geschützte Arbeit, Bgld ChG

Förderung von geschützten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Burgenland: Ausgleich bis zu 65% des Lohnunterschiedes. Anträge ab 01.10.2024 unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: 65%

Förderziel

Zweck dieses Programms ist es, Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht wettbewerbsfähig sind, auf geeigneten geschützten Arbeitsplätzen eine Sicherung des kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgelts zu ermöglichen. Arbeitgeber integrativer Betriebe sowie andere Einrichtungen erhalten einen Zuschuss von bis zu 65% des Lohnunterschiedes gemäß § 13 Abs. 2 Bgld. SUG.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Gehaltskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschäftigte müssen österreichische Staatsbürger, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft im Bundesgebiet niedergelassen sein
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
  • Vollzahlung des kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgelts
  • Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen: keine erwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch die Tätigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular nach Bgld. Chancengleichheitsgesetz
  2. Einkommensnachweise der letzten sechs Monate
  3. Ärztliche oder psychologische Gutachten
  4. Kostenvoranschläge
  5. Sachverständigengutachten

Beschreibung

Das Förderangebot für geschützte Arbeitsplätze im Burgenland zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig sind, eine gesicherte Beschäftigung mit kollektivvertraglichem oder betriebsüblichem Entgelt zu ermöglichen. Arbeitgeber:innen integrativer Betriebe sowie weitere Einrichtungen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % des Lohnunterschiedes gemäß § 13 Abs. 2 Bgld. SUG erhalten. Die kontinuierlich laufende Einreichmöglichkeit ab dem 01.10.2024 garantiert eine flexible Antragsstellung ohne Fristende und eröffnet unmittelbar Planungssicherheit für Betrieb und Beschäftigte gleichermaßen.

Gefördert werden Lohn- und Gehaltskosten für Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft im Bundesgebiet niedergelassen sind. Die Vollzahlung des kollektivvertraglichen Entgelts sowie ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, das keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes befürchten lässt, bilden die inhaltlichen Voraussetzungen. Für den Förderantrag sind das offizielle Antragsformular nach dem Bgld. Chancengleichheitsgesetz, Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, medizinische bzw. psychologische Befunde, Kostenvoranschläge und gegebenenfalls Sachverständigengutachten einzureichen. Dieses Instrument leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen in Betriebe und stärkt zugleich die soziale Verantwortung der regionalen Wirtschaft.

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