Zuschuss

Gesellschafterzuschuss an HBI Bundesholding AG (HBI-BH)

Gesellschafterzuschuss an die HBI Bundesholding AG zur Erfüllung ihrer im Aktienkaufvertrag festgehaltenen Kapitalausstattungspflicht. Gültig von 23.06.2015 bis unbegrenzt.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.06.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 100.000.000 € Eigenkapital und 96.000.000 € nachrangiger Kredit

Förderziel

Der Gesellschafterzuschuss dient der Ausstattung der HBI-BH mit den erforderlichen Mitteln, damit diese ihrer verbleibenden, im Aktienkaufvertrag betraglich festgehaltenen Kapitalausstattungspflicht nachkommt. HBI-BH verpflichtet sich mit dem Gesellschafterzuschuss HBI Eigenkapital in Höhe von gesamt EUR 100 Mio und einen nachrangigen Kredit in Höhe von EUR 96 Mio zur Verfügung zu stellen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Kapitalausstattungspflicht gemäß Aktienkaufvertrag
  • Rechtsgrundlage nach Finanzmarktstabilitätsgesetz BGBl. I Nr. 136/2008

Beschreibung

Der Gesellschafterzuschuss an die HBI Bundesholding AG (HBI-BH) unterstützt die österreichweit agierende öffentliche Einrichtung bei der bedarfsgerechten Kapitalausstattung im Rahmen des im Aktienkaufvertrag festgeschriebenen Verpflichtungsrahmens. Ziel dieser unbefristeten Fördermaßnahme ist es, der HBI-BH Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR 100 Mio. sowie einen nachrangigen Kredit von EUR 96 Mio. bereitzustellen. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und zur Erfüllung der Pflichten gemäß dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (BGBl. I Nr. 136/2008) und dem Term Sheet vom 23.06.2015. Die kontinuierliche Verfügbarkeit der Mittel gewährleistet eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung und Beratung im Interesse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Gefördert wird ausschließlich die HBI Bundesholding AG als Empfängerin, die mit dem Zuschuss ihrer vertraglichen Kapitalausstattungspflicht vollumfänglich nachkommt. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, da keine zeitliche Begrenzung der Frist besteht. Als Rechtsgrundlagen dienen der Aktienkaufvertrag sowie die Bestimmungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes. Expert:innen aus dem Bereich Unternehmensfinanzierung schätzen diese Förderung als unverzichtbares Instrument ein, das langfristig zur Stabilisierung des Bankensektors und zur Sicherung öffentlicher Beteiligungen beiträgt.

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