Zuschuss

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)

Zuschüsse für Vorhaben im Freistaat Sachsen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – von Ehrenamtsförderung über sozialpolitisch relevante Projekte bis Erinnerungskultur. Anträge je nach Programmteil ab Ende September bzw. Ende Oktober möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Freistaat Sachsen, insbesondere bürgerschaftliches Engagement, Projekte gesellschaftlicher Bedeutung, Modellprojekte, Erinnerungskultur sowie Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger müssen ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben
  • Bürgerschaftliches Engagement muss im Programmteil \"Wir für Sachsen\" durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich betragen
  • Ehrenamtlich Tätige müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben
  • Keine parallele Förderung aus anderen Programmen des Freistaates Sachsen

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Freistaat Sachsen mit Zuschüssen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es fördert bürgerschaftliches Engagement, sozialpolitisch relevante Projekte, Modellvorhaben, Erinnerungskultur und Initiativen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Als Ziel gelten nachhaltige Impulse für eine lebendige Demokratie und ein solidarisches Miteinander. Projektträger:innen wie Kommunen, Verbände, Vereine, gemeinnützige Stiftungen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Zuschüsse beantragen, sofern die Projekte einen positiven Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten und ihren Sitz in Sachsen haben.

Die Antragstellung orientiert sich an den jeweiligen Programmteilen: Für das Ehrenamtsförderprogamm „Wir für Sachsen“ sind Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen. Programme für Fortbildung und Engagement-Stiftung erfordern eine Einreichung bis zum 30. September. Sozialpolitisch relevante Projekte können für die erste Jahreshälfte bis zum 30. September und für die zweite bis zum 31. März beantragt werden. Projekte der Erinnerungskultur sind an keine festen Fristen gebunden, während Vorhaben der Spitzenverbände bis spätestens zum 30. September des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraums vorgelegt werden müssen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein monatlicher Mindestaufwand von 20 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit sowie der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Engagierten im Freistaat Sachsen. Parallelförderungen aus anderen Landesprogrammen sind ausgeschlossen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und trägt dazu bei, nachhaltige Strukturen für ein starkes Miteinander in Sachsen aufzubauen.

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